Waldkirch: Infos zur Strukturreform im Rathaus -3-

Im Fachbereich 3 ist der Bürgerservice angesiedelt

Meldung vom 2.10.2012

Waldkirch – Neues von der Stadt: Zum 1. Juli 2012 wurde die Verwaltung modernisiert: Die Ämter wurden durch Fachbereiche ersetzt. Dabei wurde die ganze Verwaltung neu strukturiert. Hier die Infos dazu….

Fachbereich 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice“

Vierteilige Serie zur Strukturreform im Waldkircher Rathaus: Teil 3

Waldkirch:  Zum 1. Juli 2012 wurde die Verwaltung modernisiert: Die Ämter wurden durch Fachbereiche ersetzt. Dabei wurde die ganze Verwaltung neu strukturiert. In einer vierteiligen Serie stellen wir die neuen Fachbereiche im Waldkircher Rathaus vor: heute den Fachbereich 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice“ (früher: Amt für öffentliche Ordnung).

Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich mit dem neuen Fachbereich 3 nichts: Die Büros und Personen sind dieselben wie früher. Das alte „Amt für öffentliche Ordnung“ ist komplett in den Fachbereich 3 eingegangen.

Neu ist: Das Standesamt, das früher zum Hauptamt gehörte, wurde in den Fachbereich 3 integriert, aber die Ansprechpartnerinnen und Büros sind auch hier dieselben.

Allerdings wurden die Sachgebiete gestrafft: Früher waren es fünf, jetzt sind es noch drei. Fachbereichsleiter ist Hartmut Bergmann. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählt der Fachbereich. 75 Prozent seiner Aufgaben erledigt der Fachbereich 3 nicht nur für die Stadt Waldkirch, sondern für die Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach und Simonswald, d.h. für 28.000 Einwohner (Waldkirch hat 21.000 Einwohner).

Mit dem Sachgebiet 3.1 „Bürgerservice und Personenstandswesen“, das Thomas Reger leitet, hat jede Bürgerin und jeder Bürger irgendwann zu tun. An-, Ab- und Unmeldungen, Reisepässe, Personalausweise und Kinderausweise können hier beantragt werden, aber auch Einbürgerungsanträge, Führungszeugnisse und Führerscheinanträge. Beglaubigungen werden hier erledigt.

Wahlen und Abstimmungen sind ebenfalls Aufgabe dieses Sachgebiets. Schließlich sind das Fundbüro, die Ausländerbehörde und – neuerdings – das Standesamt im Sachgebiet 3.1 angesiedelt.

In der Ausländerbehörde werden Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, verlängert oder abgelehnt, Asylangelegenheiten behandelt und Reisedokumente für Ausländer ausgestellt. Von den 28.000 Einwohnern in der Verwaltungsgemeinschaft sind 2.600 Ausländer. Hauptarbeitsfeld der Ausländerbehörde ist die Aufenthaltsregelung der Ausländerinnen und Ausländer. Dazu kommt die Mitwirkung bei Visa-Verfahren. Ein häufiges Problem ist die Einreise mit falschem Visum.

Die Menschen reisen beispielsweise mit einem Touristenvisum ein, heiraten und wollen bleiben. Dann müssen sie in der Regel noch einmal ausreisen, das Visumsverfahren nachholen und dürfen im Rahmen der Familienzusammenführung wieder einreisen. Schwierig wird es meistens, wenn Asylbewerber abgelehnt werden und ausreisen müssten. Oft gibt es Abschiebehindernisse wie etwa eine Schwangerschaft. Im sensiblen Ausländerrecht muss jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

„Standesamt ist das Leben, vom Lachen bis zu den Tränen“, sagt Brigitte Eble. Mit dem Standesamt assoziieren die meisten Menschen das Glück, die Eheschließung, aber Standesamt ist mehr. Natürlich ist alles, was mit der Eheschließung zusammenhängt, die Anmeldung, die Trauung, die namensrechtlichen Erklärungen, aber auch das Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen Aufgabe der beiden Standesbeamtinnen Brigitte Eble und Alexandra Vogt.

Seit Anfang 2012 werden auch eingetragene Lebenspartnerschaften beim Standesamt – und nicht mehr im Landratsamt – beurkundet. Aber im Standesamt werden auch Geburten und Sterbefälle beurkundet. Seit im Bruder Klaus-Krankenhaus keine Babys mehr geboren werden, sind es zwar nur noch wenige Geburten, aber Vaterschaftsanerkennungen laufen auch über das Standesamt. Und eben alles rund ums Sterben: Das geht weit über die Sterbeurkunde hinaus.

Im Standesamt wird der Leichenpass ausgestellt und die Feuerbestattung genehmigt. Auch für Nachlasserhebungen ist das Standesamt zuständig, und das kann sich sehr aufwändig gestalten: Die gesetzlichen Erben müssen für das Nachlassgericht festgestellt werden, es muss geklärt werden, ob ein Testament vorliegt, ob Grundbesitz oder Vermögen vorhanden ist.

Unter Umständen muss eine Wohnung versiegelt werden, um den Nachlass zu sichern. Wer aus der Kirche austreten möchte, tut das im Standesamt. Außerdem können deutsche Staatsangehörige im Ausland eingetretene Personanstandsfälle, also Geburt, Eheschließung, Tod, beim Standesamt nachträglich beurkunden lassen. Schließlich gehört zum Ausstellen aller Arten von Urkunden auch das Führen und Fortschreiben der Bücher und Register.

Das Sachgebiet 3.2 „Öffentliche Ordnung und Sicherheit“ leitet Robert Schopp. In dieses Sachgebiet wurden im Zuge der Verwaltungsreform die Bußgeldbehörde, der Brandschutz und die Verwaltung der Feuerwehr integriert. Bedenkt man, in wie vielen Bereichen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sein muss, dann wird schnell klar, wie viele Aufgabenfelder es im Sachgebiet 3.2 gibt.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehört der Vollzug der Straßenverkehrsordnung. Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum und Baustellen werden genehmigt und geregelt, Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte, Groß- und Schwertransporte erteilt. Die Überwachung des Sonn- und Feiertagsrechts, des Fischereirechts, des Waffen- und Sprengstoffrechts, des Gaststättenrechts und der Gewerbeordnung obliegen ebenfalls den Beschäftigten im Sachgebiet 3.2.

Unter die Gewerbeordnung fallen alle Arten von Märkten (Jahrmärkte, Wochenmärkte), Messen und Ausstellungen, aber auch Spielhallen. Schließlich ist die Obdachlosenunterbringung Aufgabe des Sachgebiets 3.2.

Am bekanntesten dürften den Bürgerinnen und Bürgern diejenigen Mitarbeiter dieses Sachgebiets sein, die in Uniform ihren Dienst versehen: die Gemeindevollzugsbediensteten. Diese Außendienstmitarbeiter der Bußgeldbehörde überwachen neben dem ruhenden Verkehr Polizeiverordnungen, Satzungen und zahlreiche Ordnungsvorschriften.

Sie messen die Geschwindigkeit im Straßenverkehr, überwachen Baustellen und überprüfen mit der Kreispolizeibehörde die Aufbewahrung von Waffen. Circa 80 Prozent der Ordnungswidrigkeiten, die die Bußgeldbehörde bearbeitet, entfallen auf Verstöße im Straßenverkehr, insbesondere auf Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber auch im Melde- und Passwesen, im Gewerberecht, im Baurecht, im Gaststätten- und im Ausländerrecht werden Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

Das Sachgebiet 3.3 „Baurechtsbehörde“ würde man wahrscheinlich nicht im Fachbereich 3, sondern eher im Fachbereich 4 „Planen, Bauen und Umwelt“ vermuten. Ingo Krause leitet dieses Sachgebiet. 90 Prozent der Aufgaben erstrecken sich auf Bauvorhaben: Bauvoranfragen und Bauanträge werden genehmigt oder abgelehnt.

Weitere Aufgaben fallen ins Naturschutz- und Wasserrecht und den Denkmalschutz. Eine Architektin im Sachgebiet Brandschutzanforderungen und technische Einrichtungen. Dazu gehören auch „Schleppaufzüge“, sprich Skilifte, die nach dem Landesseilbahngesetz geprüft werden, denn, so Hartmut Bergmann, ein Skilift ist auch eine Seilbahn.

Die Öffnungszeiten sind unverändert:

  • Täglich von 8.30 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Nur im Pass- und Meldewesen (nicht in der Ausländerbehörde) sind die Öffnungszeiten erweitert:

  • Montag bis Mittwoch 8 bis 15.30 Uhr
  • Donnerstag bis 18 Uhr und
  • Freitag bis 12 Uhr

(Quelle: Stadt Waldkirch)

Weitere Artikel der vierteiligen Serie: Strukturreform-Waldkirch

Fachbereich 1 Zentrale Verwaltung und Finanzen

Fachbereich 2 “Kultur, Bildung und Soziales”

Fachbereich 3 “Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice”

Fachbereich 4 “Planen, Bauen und Umwelt”

 

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