Wutachschlucht: Tödlicher Unfall

    Wanderer stürzt knapp 40 Meter in die Tiefe

    Am heutigen Nachmittag, ca. um 15.10 Uhr, ereignete sich ein tödlicher Unfall in der Wutachschlucht im Landkreis Waldshut im Bereich Blumberg-Fützen. Ein 65-jähriger Wanderer war knapp 40 Meter in die Tiefe gestürzt und hatte sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen.

    Der Mann befand sich am sogenannten „Oberen Flühenweg“, als er auf dem nassen und schlammigen Pfad ins Rutschen geriet und abstürzte. Wie die Polizei mitteilt, war der Wanderer mit seinem 48-jährigen Bekannten (beide aus der Nähe von Bremen kommend) auf der ersten Etappe auf dem „Schluchtensteig“ unterwegs als das Unglück passierte.

    Die beiden Wanderer waren am  Mittwochvormittag bei Stühlingen-Lausheim in den Schluchtensteig eingestiegen. Dieser war aufgrund des Regens in den letzen Tagen teils aufgeweicht und schlammig. Im Bereich des immer enger werden „Flühenweg“ in die Wutachschlucht, stieg der jüngere der beiden Männer voran und bemerkte einen besonders rutschigen Bereich an der steil zur linken Seite abfallenden  Schlucht.

    Gerade in dem Moment, als sich der 48-Jährige zu dem 65-Jährigen umdrehte, verlor dieser den Halt auf dem aufgeweichten Untergrund, rutschte mit seinen leichten Wanderschuhen weg und stürzte über 30 Meter tief in die Schlucht.

    Umgehend tätigte der 48-jährige Mann per Handy den Notruf. Die Polizei, Rettungskräfte des DRK Blumberg, der Notarzt sowie die Bergwacht eilten zum Unglücksort. Leider konnte jedoch nur noch der Tod des Wanderers festgestellt werden.

    Aufgrund der Regenfälle der vergangenen Tage sind die Pfade und Treppen in der Schlucht sehr nass und schlammig. „Der Einsatz war für die Rettungskräfte eine Herausforderung. Nur unter Seilsicherung konnten Einsatzkräfte der Bergwacht Wutach den toten Mann bergen.“, so der Pressesprecher der Bergwacht Schwarzwald, David Vaulont.

    Neben dem Rettungshubschrauber „Christoph 11“ aus Villingen-Schwenningen, waren auch Kräfte der Feuerwehr, des DRK, der Bergwacht, sowie die Polizei vor Ort.

    (Quelle: Bergwacht Schwarzwald und das PP-Tuttlingen)

    1 Kommentar

    1. Bei der Lektüre dieses Artikels fragt man sich unwillkürlich, wie das eigentlich möglich ist, dass ein ausgewiesener „Premium-Wanderweg“ an einer Stelle, wo es 30 Meter senkrecht (!) in die Tiefe geht, in keinster Weise abgesichert ist (Handlauf, Seil oder Geländersicherung).
      Das ist, wie wenn ein Kirchturm, der für Touristen begehbar ist, auf der Aussichtsplattform kein Geländer hätte. Ich glaube kaum, dass der TÜV das zulassen würde.

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