Bereich Emmendingen
Emmendingen
Radlerin übersehen
Leicht verletzt wurde eine jugendliche Radlerin am Montagnachmittag, als ihr auf der Hochburger Straße der Vorrang von einer entgegenkommenden Fahrzeugführerin genommen wurde. Die PKW-Führerin hatte beim Linksabbiegen in die Talstraße die entgegenkommende Radlerin übersehen. Durch den Zusammenstoß kam die Radfahrerin zu Fall. Die Fahrzeugführerin sieht sich nunmehr einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegenüber.
Heimbach
Einbruch in Vereinsheim
In der Nacht von Sonntag auf Montag drangen bislang noch Unbekannte gewaltsam in das Vereinsheim des SV Heimbach ein. Die Täter durchsuchten augenscheinlich die Räumlichkeiten; über mögliches Diebesgut und die Höhe des entstandenen Sachschadens liegen bislang keine Erkenntnisse vor.
Bereich Waldkirch
Denzlingen
Wild gewechselt
Denkt man als Autofahrer an Wildwechsel, stellt man sich meist eine neblige Situation, dichten Wald in der frühen Morgenstunde beziehungsweise am Abend oder sonst mysteriöse Landschaften vor. Die Realität zeigt aber immer wieder, dass Wildtiere sich nicht an feste Orte und häufig auch nicht an Uhrzeiten halten. Am Montagvormittag lief einem Autofahrer aus Denzlingen am Abfahrtsast der B3 bei Denzlingen ein Reh um 09.00 Uhr vor das Auto. Das Tier wurde durch die Kollision getötet; am Auto entstand Sachschaden.
Waldkirch
Beinahe gleichzeitig
Beinahe zur selben Zeit wurden in Waldkirch an den jeweilig entgegen gesetzten Ortseingängen zwei in etwa gleich gelagerte Verkehrsunfälle verursacht. In beiden Fällen, so der momentane Ermittlungsstand, war es mangelnde Aufmerksamkeit, die zum Unfall führte. Jeweils wurde auch ein Verkehrsteilnehmer verletzt.
In beiden Fällen bemerkte der jeweils Nachfolgende nicht, dass der Vordermann verkehrsbedingt abbremsen musste und prallte ins Heck des Vorausfahrenden. Oft sind es Kleinigkeiten, welche Autofahrern für einen Augenblick die Aufmerksamkeit rauben und zu Verkehrsunfällen führen.
Denzlingen
Absolut fahruntüchtig
Mehr als 1,1 Promille, was die rechtliche Grenze zur sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit darstellt, hatte eine 48-jährige Autofahrerin am ganz frühen Dienstagmorgen. Die Frau wurde routinemäßig von einer Polizeistreife in Denzlingen, gegen 03.00 Uhr, gestoppt und einer Kontrolle unterzogen worden.
Auf sie kommt nun ein Strafverfahren wegen »Trunkenheit im Verkehr« zu. Ferner muss geprüft werden, ob und wann die Frau wieder ein Auto lenken darf.
(Quelle: PD Emmendingen)