Waldkirch: Amtliche Aufenthaltsverbote für Fasnet an auffällige Randalierer verschickt

Platzverweise Fasnet Internet
Eine handvoll der „roten Karten“ in Händen eines Polizeibeamten unmittelbar vor der Aushändigung an die Adressaten. Foto: Polizei

Waldkirch. … Leider nutzt mancher Tunichtgut solche Gelegenheiten gerne aus, um scheinbar anonym seine Aggressionen auf Kosten anderer auszuleben und so das insgesamt frohsinnige Klima empfindlich zu stören und in Verruf zu bringen. In der Fortschreibung der Maßnahmen, die aus den Erfahrungen der vergangener Jahre getroffen wurden, trägt die unbürokratische und zielorientierte Zusammenarbeit von Veranstaltern, Gastwirten, Zünften, Stadtverwaltung, Polizei und anderen Verantwortungsträgern -nicht nur in Waldkirch- schon seit einigen Jahren sehr positive Früchte. Die spürbare Befriedung der Waldkircher Fasnet hat sie wieder zu einem angenehmen und fröhlichen Fest gemacht.

In diesem Jahr haben die Polizei und der Fachbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Waldkirch einen weiteren effektiven Schritt unternommen, Spielverderbern „das Handwerk zu legen“: Im Vorfeld wurden alle Namen von denjenigen zusammengetragen, die in jüngster Zeit bei ähnlichen Veranstaltungen übermäßig negativ aufgefallen sind. Wer also beispielsweise in der Silvesternacht auf dem Marktplatz, beim Narrentreffen in Elzach, beim Burghexen- oder auch beim Mößlegeisterjubiläum einen anderen verletzt oder bedroht hat; wer mutwillig Sachbeschädigungen und Vandalismus begangen hat;

wer sich den Maßnahmen von Ordnungshütern aggressiv entgegengestellt hat oder Polizeibeamte gar beleidigt, bespuckt oder getreten hat, hat am kommenden Wochenende für den Bereich des Waldkircher Narrendorfes ein amtliches Aufenthaltsverbot.

Sprich: der darf schon gar nicht kommen! Die negativen Spitzenreiter sind sogar gleich an mehreren der genannten Veranstaltungen negativ polizeiauffällig geworden.

Wer trotz des Verbotes kommt, wird von der Polizei in Gewahrsam genommen und muss die Nacht in der Gewahrsamseinrichtung der Polizei verbringen. Ferner muss er mit einem empfindlichen Bußgeld in dreistelliger Höhe und einem Gebührenbescheid rechnen. Angetroffene Minderjährige müssen noch in der Nacht von einem Erziehungsberechtigten bei der Polizei abgeholt werden. Und das alles bereits ohne, dass sie sich aktuell daneben benehmen müssen!

In enger Zusammenarbeit zwischen der Stadt Waldkirch und der Polizei wurden bislang rund 15 solcher amtlicher Betretungsverbote persönlich an die Adressaten übergeben.

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