Polizeibericht für Emmendingen und Waldkirch vom 2.09.2016

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Bild: Polizei Emmendingen

Bereich Emmendingen

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Bereich Waldkirch

Waldkirch: Von wegen quitt – Unfallfolgen unterschätzt

Auf der L 186 in Höhe Gaisfelsenhütte begegneten sich am Donnerstagnachmittag, 01.09.2016, um 16 Uhr, zwei Pkw. Der Fahrer des talwärts fahrenden Autos verlangsamte nach eigenen Angaben seine Geschwindigkeit wegen der engen Fahrbahn, dennoch kam es kurz vor dem Stillstand zur Kollision mit dem entgegenkommenden Personenwagen.

Dessen Fahrerin fuhr zunächst weiter und kehrte erst nach Zeichen des anderen Beteiligten zurück. Auf den Unfall angesprochen bemerkte sie angeblich lapidar, „es sei ja nur jeweils der Außenspiegel beschädigt, somit wäre man quitt“ und fuhr davon. Ihr war offensichtlich entgangen, dass am anderen Auto durch die Kollision ein Schaden von schätzungsweise 5.000 Euro entstanden war. Da es dem Geschädigten noch gelang, ein Foto des anderen Fahrzeugs zu fertigen, dürfte die Polizei gute Ansätze für ihre Ermittlungen haben.

Waldkirch: Unfallflucht beim Aldi

Kurz nach 09 Uhr am Donnerstagmorgen, 01.09.2016, stellte eine Kundin als sie zu ihrem geparkten Audi A4 zurückkehrte fest, dass dieser zwischenzeitlich von einem anderen Fahrzeug angefahren und beschädigt worden war. Der Schaden dürfte bei ca. 1.000 Euro liegen. Hinweise bitte an das Polizeirevier Waldkirch, Tel. 07681/4074-0.

Denzlingen: Unfall durch Handynutzung

Am Donnerstag, 01.09.2016, kam es bei der Einmündung Schwarzwaldstraße/Sonnenhofweg zu einem Verkehrsunfall mit einem verletzten Radfahrer. Dieser war vom Sonnenhofweg in die Schwarzwaldstraße Richtung Bahnhof eingebogen und achtete dabei nicht auf den von links nahenden, vorfahrtsberechtigten Pkw. Bei der Kollision wurde der Radfahrer aufgeladen und gegen die Frontscheibe geschleudert. Anschließend fiel er auf die Fahrbahn. Mit Prellungen, Schürfungen und einer Gehirnerschütterung wurde er vom DRK ins Krankenhaus transportiert. Der Schaden am Pkw ist mit ca. 5.000EUR beträchtlich. Vor dem Unfall hatte der Radler Ohrhörer in den Ohren und tippte auf seinem Handy. Dies verdeutlicht einmal mehr die Gefährlichkeit solchen Verhaltens und den Grund, warum der Gesetzgeber die Handybenutzung während des Fahrzeugführens untersagt hat.

(Quelle: Polizeipräsidium Freiburg)

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