Polizei Freiburg aktuell: Polizeibericht vom 2.02.2016

Freiburg aktuelle Polizeimeldungen
Symbol-Foto: Polizei

Polizeimeldungen für Freiburg & die Region 

Freiburg: Unfall, Radfahrerin leicht verletzt

PP-Freiburg – Freiburg-St. Georgen: Am 02.02.2016 gegen 06.55 Uhr wollte der 34jährige Fahrer eines BMW von der Besanconallee nach rechts in die St. Georgener Straße abbiegen. Hierbei missachtete er die Vorfahrt einer 12jährigen Radfahrerin, welche aus der St. Georgener Straße kommend die Rechtsabbiegespur auf dem vorhandenen Radweg querte. Die 12-Jährige fuhr auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Zusammenstoß, wobei die Fahrradfahrerin stürzte und sich leicht verletzte.

A5, Rust – Efringen-Kirchen: Raser auf der  Autobahn -Zeugenaufruf!

PP-Freiburg – BAB5: Am 31.01.2015 gegen 11.25 Uhr wurde der Polizei ein Raser auf der Autobahn vor Rust in Fahrtrichtung Freiburg/Basel gemeldet. Ein schwarzer Skoda mit Schweizer Kennzeichen soll mit hoher Geschwindigkeit gefahren und andere Fahrzeuge rechts und links überholt haben. Der Anrufer meldete, dass er selbst von dem Skoda auf dem Standstreifen überholt wurde. Der Skoda wurde schließlich an der GZA Weil am Rhein (Gemeinschaftszollanlage) von der Polizei gestoppt. Der 35jährige Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe hinterlegen, wonach er seine Fahrt fortsetzen durfte. Die Verkehrspolizei Freiburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen und Verkehrsteilnehmer, die durch den schwarzen Skoda gefährdet wurden, sich unter Tel. 0761 882-3100 zu melden.

Müllheim: Fastnachtsumzug, überwiegend positives Resümee der Polizei

PP-Freiburg – Müllheim: Trotz nasskalter Temperaturen besuchten mehrere tausend Besucher den Fastnachtsumzug in Müllheim am vergangenen Sonntag, 31. Januar 2016, an welchem sich ca. 3.000 „Hästräger“ beteiligten. Das Polizeirevier Müllheim, das mit 10 Beamten während des Umzuges und dem anschließenden Narrendorf im Einsatz war, zieht ein überwiegend positives Resümee, was aber auch ein Verdienst des Veranstalters, der Müllheimer Hudeli war. Sie hatten den Umzug vorbildlich organisiert und waren mit ausreichend vielen Ordnern entlang der Umzugsstrecke präsent und aktiv. Der Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers war in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendreferat, der Narrenzunft Hudeli und mit sieben freiwilligen Jugendlichen im Stadtgebiet zur Umsetzung ihres erfolgreichen Konzepts  „Don’t drink too much“ unterwegs. Die freiwillig eingesetzten Jugendlichen fungierten hier, wie schon bei früheren großen Veranstaltungen in Müllheim, als Vorbilder und Ansprechpartner für die anwesenden Jugendgruppen mit dem Ziel, übermäßigen Alkoholkonsum zu verhindern, was in vielen Fällen auch gelang. Als Dankeschön erhielten die Freiwilligen eine kleine finanzielle Aufmerksamkeit seitens der Müllheimer Hudeli.

Gegen einen polizeibekannten 21-jährigen aus Müllheim wird wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Er hatte einem Flüchtling aus Gambia zunächst unbemerkt mit einem Schminkstift von hinten ein Hakenkreuz auf die Jacke gemalt. Insgesamt hat sich gezeigt, dass nur durch ausreichende polizeiliche Präsenz und niederschwelliges Einschreiten Konflikte bereits bei deren Entstehung erkannt und geregelt werden können. Darüber hinaus wurde auch deutlich, dass ein spätes Veranstaltungsende beim Narrendorf insbesondere von denen in Anspruch genommen wurde, die bereits reichlich Alkohol genossen aber davon noch nicht genug hatten.

Bötzingen: Unfallflucht

PP-Freiburg – Bötzingen:  Ein Zeuge meldete dem Polizeirevier Breisach nachträglich einen Verkehrsunfall, der sich bereits am 25. Januar 2016, gegen 13:15 Uhr, in der Hauptstraße in Bötzingen ereignet hat. Hier streifte ein Kleintransporter einen geparkten Pkw, dessen Außenspiegel dadurch wohl abgerissen wurde. Der Verursacher setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den angerichteten möglichen Schaden zu kümmern. Der Zeuge konnte das wegfahrende Fahrzeug noch fotografieren, so dass das Kennzeichen bekannt ist. Allerdings ist der Besitzer des geparkten Pkws, es soll sich um einen grünen Ford Fiesta gehandelt haben, bislang nicht bekannt. Das Fahrzeug stand bei der Eisdiele am Fahrbahnrand. Das Polizeirevier Breisach bittet den möglichen Geschädigten, sich unter der Rufnummer 07667 9117-0 zu melden.

Breisach: Drogenfahrt

PP-Freiburg – Breisach: Bei einer Verkehrskontrolle am 01. Februar 2016 am Grenzübergang in Breisach gingen den kontrollierenden Beamten kurz hintereinander, um 21:15 Uhr und 21:20 Uhr, zwei französische Fahrzeugführer ins Netz, die unter Einwirkung von Drogen standen. Bei beiden war wegen äußerlicher Anzeichen ein Drogenschnelltest gemacht worden, der jeweils positiv auf den Wirkstoff THC hinwies. Es wurden Blutentnahmen durchgeführt und sie werden angezeigt.

Fasnet: Polizei warnt vor Taschendieben und K.O.-Tropfen

Wertsachen und offene Getränke sollte man immer im Auge behalten! Taschendiebe nutzen gerne Menschenansammlung, wie zum Beispiel Faschingsveranstaltungen, um Wertsachen zu stehlen. Auf Partys, in Diskotheken oder Lokalen kommt es zudem immer wieder vor, dass Besuchern K.O.-Tropfen ins Glas geschüttet werden. Ziel der Täter ist, ihre Opfer willen- und wehrlos zu machen, um sie auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen. Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer. Doch mit den Tipps der Polizei kann jeder vorbeugen und die närrische Zeit genießen. „Taschendiebe gehen zumeist arbeitsteilig in Teams von mehreren Personen vor. Einer oder mehrere Täter lenken das Opfer ab, ein anderer greift zu und entwendet die Wertsachen, zum Beispiel Geldbörsen oder Smartphones“, weiß Gerhard Klotter, Vorsitzender
der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Das Repertoire der Taschendiebe ist äußerst umfangreich, fast täglich werden neue Tricks bekannt. Insbesondere das Gedränge bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln machen sich Diebe zunutze, um zuzuschlagen. Die Aufklärungsquote ist gering, da die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.

Tipps der Polizei zum Schutz vor Taschendieben:

  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
  • Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
  • Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen.
  • Lassen Sie Ihre Handtasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt.
  • Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.

K.O.-Tropfen: Die Gefahr aus dem Glas

Niemals Getränke von Fremden annehmen! K.O.-Tropfen werden zumeist auf Partys oder in Diskotheken in die offenen Getränke der Opfer verabreicht. Deshalb muss aber niemand auf das Feiern in größerer Runde verzichten: „Man kann sich schützen, indem man seine Getränke grundsätzlich selber bestellt, entgegennimmt und immer im Blick behält. Offene Getränke von Fremden sollte man ablehnen“ rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Wer sich nach einem Getränk unwohl fühlt und zudem unerklärliche motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, sollte auf keinen Fall allein bleiben. Nicht nur um die Täter fernzuhalten, sondern auch, weil man ärztliche Hilfe benötigen könnte. Am besten ist es, Freunde, oder das Personal, um Hilfe zu bitten. Klingen die Beschwerden nicht ab, oder verschlimmern sich sogar, sollte ein Notarzt gerufen werden. Wichtig ist,
schnell zu handeln, denn manche Mittel, die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden, sind schon wenige Stunden nach der Einnahme nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar! Außerdem sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten. „Das Verabreichen von K.O.- Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren“, betont Klotter.

Tipps der Polizei zum Schutz vor K.O.-Tropfen:

  • Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
  • Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
  • Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
  • Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
  • Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

(Quelle: PP Freiburg)

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