Nachrichten für das Elztal: Polizeiberichte aus dem Lkr. Emmendingen

Emmendingen / B 3: Verkehrsunfall – wer hatte „grün“?

Kurz nach 08.30 Uhr am Donnerstagmorgen, befuhr ein BMW-Fahrer die B 3 von Emmendingen kommend in Richtung Malterdingen. Im Bereich der Lichtzeichenanlage ist die Fahrerin eines VW-Sharan nach links in die B 3 eingebogen. Dort kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Diese mussten abgeschleppt werden da sie nicht mehr fahrbereit waren. Weitere Unfallzeugen, deren Angaben noch nicht erfasst wurden, werden gebeten sich bei der Polizei in Emmendingen, Tel. 07641/582-0, zu melden.

Riegel: Vorfahrtsverletzung- Zeugen gesucht!

Widersprüchliche Angaben zu einem Verkehrsunfall am frühen Donnerstagabend gegen 18.00 Uhr auf der Landesstraße 113, können eventuell durch Zeugenaussagen geklärt werden. Eine Verkehrsteilnehmerin wollte mit ihrem Pkw Toyota-Avensis, von der Teninger Straße kommend, im Bereich des Pendlerparkplatzes nach links in die bevorrechtigte L 113 einbiegen. Dabei hat sie einen von rechts heranfahrenden Pkw Daimler-Benz, ML350, übersehen.

Jedenfalls kam es im Einmündungsbereich zur Kollision. Diese war so heftig, dass beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Im Zeitraum der Unfallaufnahme war ein Fahrstreifen überwiegend blockiert. Die Fahrbahn musste von Kräften der Straßenmeisterei Riegel gereinigt werden weil Betriebsflüssigkeit ausgelaufen war. Zeugenangaben zum Unfallhergang bzw. zur Situation unmittelbar vor dem Unfall bitte an das Polizeirevier Emmendingen, Tel. 07641/582-0.

Waldkirch: Diebesgut?

Am Donnerstagabend entdeckte  eine Polizeistreife  im Bereich des Seerosenteichs am Fuße des Kandels zwei unverschlossene Mountainbikes. Die Beamten mussten mit dieser Erkenntnis zunächst abklären, ob den Besitzern möglicherweise etwas zugestoßen sein könnte. Bei der näheren Überprüfung der Fahrräder konnten sie jedoch feststellen, dass zumindest eines der Fahrräder aus einem Diebstahl stammt. Die Ermittlungen um die Eigentumsverhältnisse der Räder dauern an.

Denzlingen: Zu tief ins Glas geschaut

Bei einer Routinekontrolle am Donnerstagabend fiel Polizeibeamten die Alkoholfahne eines Autofahrers auf. Der junge Mann hatte, wie sich später im Laufe der Ermittlungen zeigte, wohl kurz vor Fahrtantritt noch Alkohol zu sich genommen. Diese Erkenntnis haben die Ermittler deshalb, weil der sofort durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert unterhalb der sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) lag, aber für die Teilnahme am Straßenverkehr dennoch zu hoch. Der zweite Test, der wenig später beim Polizeirevier durchgeführt wurde, lag deutlich über diesem Wert. Auf den Autofahrer kommt nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu. Ferner ist es ihm bis auf Weiteres untersagt, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen.

Denzlingen: Duplizität der Ereignisse

Am Donnerstagnachmittag verursachten jeweils zwei ältere Damen zwei beinahe gleich gelagerte Verkehrsunfälle. Beide in Denzlingen; beide jeweils beim Rangieren; beide mit etwa gleich hohen Sachschäden. Einziger, aber bedeutender Unterschied war der, dass eine Autofahrerin sich bei der Polizei meldete, während die zweite unerlaubt die Unfallstelle verließ. Auf die erst genannte Frau kommt ein geringes Bußgeld ohne Punkte in Flensburg zu; ihre Versicherung wird den Sachschaden sicherlich unbürokratisch und ohne größere Komplikationen ersetzen.

Bei der Autofahrerin, welche die Unfallstelle unerlaubt verlassen hat, zeigt sich die Situation etwas anders: Auf sie kommt ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu, über welches die Staatsanwaltschaft in Freiburg befinden wird. Im Raum stehen als Strafmaß eine Geldstrafe und auch Punkte in der Verkehrssünderdatei. Inwieweit die Versicherung den Schaden ohne größere Komplikationen regeln wird, bleibt abzuwarten.

Die Polizei rät bei Verkehrsunfällen, bei denen ein Geschädigter nicht vor Ort ist, zur Sicherheit immer Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe ersetzt im Übrigen nicht den Anruf bei der Polizei!

(Quelle: PD Emmendingen)

 

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