Mehr als 20 Jahre ohne TÜV

Anhänger seit Dezember 1991 ohne Tüv

15.8.2012 – Autobahn- und Verkehrspolizei Offenburg

Nicht schlecht staunten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle, als sie den Anhänger eines Rentners überprüften

Kehl: Ein 72-jähriger Rentner und Fahrzeughalter schoß heute den Vogel ab, als er mit seinem Anhänger in eine Verkehrkontrolle kam.

Der Anhänger, den der Mann nutze um hinter einem Traktor Zwiebeln zu transportieren, geriet zum ersten Mal in eine Kontrolle, weil die Beamten entdeckten, dass der Anhänger keine gültige TÜV-Plakette hatte.

Als die Polizisten aber dann das Gültigkeitsdatum überprüften, staunten sie nicht schlecht. Bereits im Dezember 1991 war der Tüv abgelaufen.

Nun muss der Rentner seinen Anhänger doch beim Tüv vorführen – oder aber abmelden. Unabhängig davon erwartet ihn auch ein Bußgeld.

Kurios: Mit 40 Euro, einem Punkt in Flensburg und 25 Euro Gebühr muss der Mann nun rechnen.

Es gibt die Abstufungen:

  • Verwarnung bei 2 bzw. 4 Monaten Überschreitung
  • und ab 8 Monaten dann das Bußgeld von 40 Euro und 25 Euro Gebühr.

Von längeren Überschreitungszeiträumen ist der Gesetzgeber wohl nicht ausgegangen?

(Quelle: PD Offenburg)

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