Kreis Freiburg: Teure Fotos – Sinnlose Raserei wegen „Termindruck“

Geschwindigkeitskontrolle zwischen Ehrenkirchen und Staufen

7.3.2012: Termindruck gaben die meisten Verkehrssünder an, die am Dienstagnachmittag, zwischen 14.30 Uhr und 16.30 Uhr, von der Freiburger Verkehrspolizei an der L 125, Abzweigung K 4949, zwischen Ehrenkirchen und Staufen, kontrolliert wurden. In dem kontrollierten Bereich sind 70 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt.

Gemessen wurden Geschwindigkeiten bis zu 152 km/h.

Hier einige Ergebnisse im Einzelnen:

Ein 51-jähriger Autofahrer wurde mit 120 km/h gemessen. Die Folge: 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

Zwei Autofahrer, 45 und 47 Jahre alt, wurden mit 97 km/h gemessen. Die Folge hier: 80 Euro Geldbuße und drei Punkte in Flensburg.

Ein 49-jähriger Autofahrer muss 240 Euro Geldbuße bezahlen. Er wurde mit 133 km/h gemessen. Er erhält außerdem vier Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Spitzenreiter im negativen Sinne war ein 66 Jahre alter Autofahrer. Er brachte es auf 152 km/h und war mehr als doppelt so schnell als erlaubt. Er wird 600 Euro Geldbuße zu bezahlen haben und muss außerdem drei Monate auf den Führerschein verzichten. Zusätzlich erhält er vier Strafpunkte in der Verkehrssünderdatei.

Der Chef der Freiburger Verkehrspolizei, Polizeioberrat Dirk Klose, kündigt weitere Geschwindigkeitskontrollen an. Dies sei notwendig, so Klose, da nicht angepasste Geschwindigkeit bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen nach wie vor eine Hauptunfallursache ist.

Es handele sich hierbei nicht um Kavaliersdelikte sondern um ein Verkehrsverhalten, das regelmäßig Ursache für Unfälle, auch mit schweren und schwersten Folgen, ist. Wer mit angepasster und korrekter Geschwindigkeit fährt, so Klose, hilft Unfälle zu vermeiden und trägt damit auch dazu bei, menschliches Leid zu vermeiden.

Auffallend war auch eine Rollerkontrolle um 17.15 Uhr in Pfaffenweiler. Der Mofaroller eines 15-Jährigen hätte eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h fahren dürfen. Tatsächlich brachte es der Roller aber 80 km/h (!).

Die Betriebserlaubnis des Rollers ist damit erloschen. Der Roller steht. Gegen den 15-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

(Quelle PD Freiburg)

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