Kreis Emmendingen: Polizeibericht vom 10.4.2012

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Foto: Polizei

Bereich Emmendingen

Emmendingen: schwarzer BMW

Am Freitagabend, gegen 19.30 Uhr, behinderte bzw. gefährdete ein schwarzer BMW auf der Wiesenstraße andere Fahrzeugführer durch sein auffälliges Fahrverhalten. Betroffene Fahrzeugführer werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Emmendingen, Tel.07641/582-0, in Verbindung zu setzen.

 Teningen-Köndringen: Zweifacher Einbruch

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde in zwei Geschäfte in der Bahnhofstraße eingebrochen. Zunächst drangen die Täter über eine Lagertüre in die Räumlichkeiten einer Gastwirtschaft in der Bahnhofstraße ein.

Von dort aus gelangten die Täter über eine weiter aufgebrochene Türe in einen Innenhofbereich und öffneten dort eine Lagertüre zu einem angrenzenden Ladengeschäft. Dort wurde aus einem Schreibtisch ein geringer Bargeldbetrag entwendet.

Wer in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, das Polizeirevier Emmendingen, Tel.07641/582-0, anzurufen.

Bereich Waldkirch

Denzlingen: Roller übersehen?

Am Ostersamstag befuhr ein junger Autofahrer um kurz vor 16 Uhr die Elzstraße und wollte von dieser nach links in die Allmendstraße abbiegen. Aus noch nicht genau geklärter Ursache missachtete er die Vorfahrt einer auf einem Motorroller entgegenkommenden Frau und kollidierte mir dieser.

Die Frau zog sich nach Erkenntnis der Polizei schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen zu. Der Gesamtsachschaden wird von der Polizei auf etwa 6.000 Euro geschätzt.

Waldkirch: Falsch gewählt

Eine 87 Jahre alte Autofahrerin wollte am Samstagmittag nach einer abgewarteten Rotphase bei „Grün“ losfahren. Offenbar legte sie nicht den ersten, sondern den Rückwärtsgang ein, was dazu führte, dass sie auf einen hinter ihr stehenden Pkw prallte. Die Kollision war so stark, dass dieses Fahrzeug wiederum auf das hinter diesem stehende Auto stieß.

Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden beläuft sich auf über 5.000 Euro. Die Polizei hat ein Prüfverfahren eingeleitet, in welchem die Führerscheinstelle die Geeignetheit der betagten Autofahrerin überprüfen muss.

Allein dieser Unfall lässt jedoch nach polizeilicher Erfahrung nicht zwangsläufig den Schluss einer grundsätzlichen Ungeeignetheit zur Teilnahme im Straßenverkehr zu. Die Ermittlungen dauern an.

Waldkirch: Kanal voll

In der Nacht auf Ostersonntag, etwa um 01 Uhr, sah ein Anwohner zufällig von seinem Balkon aus, wie ein offensichtlich Betrunkener in den parallel zur Freiburger Straße verlaufenden Kanal stürzte. Der aufmerksame und hilfsbereite Zeuge reagierte sofort und eilte dem Mann zur Hilfe.

Der lediglich knietief Wasser führende Kanal kann an der betreffenden Stelle aufgrund seiner hohen Wände jedoch nicht ohne Weiteres verlassen werden, was zu Schwierigkeiten bei der „Ein-Mann-Bergung“ führte. Der Retter machte eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife auf sich aufmerksam.

Mit vereinten Kräften konnte der Mann, der sicherlich das sprichwörtliche „Glück im Unglück“ hatte, gemeinsam unverletzt geborgen und nach Hause begleitet werden.

Elzach: Jugendschutz

Im Rahmen einer Streife kontrollierten Polizeibeamte in der Nacht auf Ostersamstag einen Jugendlichen. Dieser hielt sich gegen 04.30 Uhr in der Freiburger Straße auf und war dem ersten Anschein nach stark alkoholisiert.

Die nähere Überprüfung erbrachte, dass der 17-Jährige eine Atemalkoholkonzentration von 2 Promille hatte. Die Polizei verständigte einen Erziehungsberechtigten, welcher ihn an Ort und Stelle abholte.

Ursprünglich war wohl in der Familie vereinbart worden, dass der Jugendliche bei einem Freund übernachtet, was ganz offensichtlich wohl so nicht eingehalten wurde.

Waldkirch: „Alle Neune“ am Car-Freitag

Polizeibeamte glaubten am ganz späten Abend des Karfreitags wohl zunächst an eine optische Täuschung, als ihnen während der Streife ein mehr als voll besetzter VW Golf entgegen kam.

Bei der Kontrolle des Wagens zählten die Beamten dann insgesamt neun Personen, die in dem Auto befördert wurden. Selbsterklärend fast, dass an eine vorschriftsmäßige Sicherung der Personen oder an Kindersitze in dieser Enge nicht zu denken war.

Bereits bei einer starken Bremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung hätten sich die Insassen vermutlich gegenseitig schwere Verletzungen zufügen können. Insbesondere die Kinder wären dann stark gefährdet gewesen.

Auch wenn die Motivation der jungen Fahrerin sicherlich edel war, weil sie Gäste einer Hochzeitsfeier nach Hause fahren wollte, war sie sich wohl über die Gefährlichkeit dieser Fahrt nicht bewusst. Ein großer Teil der Insassen durfte die Fahrt nicht fortsetzen. Es mussten weitere Fahrer und Autos organisiert werden.

Bei aller Menschlichkeit der Polizei hat dieser verkehrsrechtliche Verstoß für die Autofahrerin auch eine finanzielle Folge. Sie muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Viel schlimmer als das zu erwartende Bußgeld wären allerdings die Folgen eines Verkehrsunfalls gewesen, der glücklicherweise nicht eingetreten ist.

(Quelle PD Emmendingen)

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