Freiburg: Tierquälerei bei Tiertransport zum Schlachthof

Foto: Polizei

Freiburg: Überladener tschechischer Tiertransporter trifft mit 12 Rindern in desaströsem Zustand beim Freiburger Schlachthof ein. Die Amtstierärztin informiert die Polizei. Ein Tier starb noch auf dem Transport, ein weiteres musste nach Ankunft noch im Transporter getötet werden.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei Tiertransport

13.6.2014

Freiburg/Brühl: Die Polizei wurde am Freitagmorgen gegen 08.30 Uhr durch eine amtliche Tierärztin der Stadt Freiburg telefonisch darüber verständigt, dass soeben ein offensichtlich überladener tschechischer Tiertransport mit Rindern im Schlachthof Freiburg eingefahren sei. Es gab zudem Informationen, dass mindestens ein Tier bereits verendet wäre und weitere Tiere nicht unerhebliche Verletzungen aufweisen würden. Beim Eintreffen der Polizei vor Ort war der gesamte Lastzug bereits entladen. Aufgrund des körperlichen Zustandes mancher Rinder konnte nach Auskunft des verantwortlichen Tierarztes vor Ort mit dem Entladen der Tiere bis zum Eintreffen der Polizei nicht gewartet werden. Lediglich ein Rind befand sich noch liegend auf der Ladefläche des Lkw. Dieses musste dann aufgrund massivster Verletzungen im Bereich des Rückgrates vor Ort getötet werden. Ein weiteres Tier war bereits während des Transportes verendet. Die gemeinsame Überprüfung der Transportbedingungen durch Beamte des Ermittlungsdienstes Gewerbe/Umwelt sowie der Verkehrspolizei des Polizeipräsidiums Freiburg und der amtlichen Tierärztin ergab, dass die für die Anzahl der transportierten Rinder zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreichend bemessen war. Im LKW, dessen Ladefläche für zehn Stück Rindvieh ausgelegt ist, wurden zwölf transportiert. Durch diese Enge kam es unter den Tieren während der Fahrt zu Quetschungen, die bei zweien letztendlich zum Tod führten und bei anderen Tieren Blessuren wie Blutergüsse, Risswunden, Hufverletzungen, verursachten.

Dies erfüllt eine Straftat gemäß Paragraph 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz, da Tieren länger anhaltende, erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt wurden, die zum Tod der Tiere führten. Verkehrsrechtliche Verstöße ergaben sich nicht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde zur Sicherung des Strafverfahrens eine Kaution in Höhe von 2000 Euro festgesetzt.

( Quelle: PP Freiburg)

Anmerkung der Redaktion:

1. Couragiertes Verhalten der Tierärztin

2. Um solches Tierleid unlukrativ zu machen, bedarf es offensichtlich empfindlicheren Strafen.

 

2 Kommentare

  1. Welt weit werden rund 50 Milliarden Tiere lebendig transportiert. Eingepfercht in LKWs werden sie oft tagelang quer durch Europa von Mastbetrieben zu Schlachthöfen gekarrt, bei sengender Hitze oder klirrender Kälte, ohne Wasser und Futter.

  2. Die Tieralter und die LKW-Fahrer dieser Tiertransporte müssten hinter Gitter, ebenfalls über einen längeren
    Zeitraum ohne Wasser, ohne Brot, um am eigenen Laibe verspüren zu können wie (un)angenehm das ist.
    Die Tierhalter dürften keine Tiere mehr haben und dem LKW-Fahrer der Führerschein entzogen.
    Wir haben viel zu lasche Gesetze.

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