Freiburg: Täter erwartet Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geiselnahme

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Symbol-Foto: Polizei Emmendingen

Presseerklärung der Polizei und Staatsanwaltschaft Freiburg zum Großeinsatz in der Tullastraße

25.10.2013

Nachtrag zu: Bedrohungslage – Nachtrag zur Pressekonferenz

Gemeinsame Presseerklärung der Polizeidirektion Freiburg und der Staatsanwaltschaft Freiburg

In der Pressekonferenz sprachen Herr Leitender Kriminaldirektor Alfred Oschwald, Leiter der Polizeidirektion Freiburg in seiner Funktion als Polizeiführer sowie Herr Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier als Vertreter der Staatsanwaltschaft Freiburg.

Herr Oschwald drückt allen eingesetzten Einsatzkräften seinen Dank aus, die zur Bewältigung des Einsatzes beigetragen haben. Seit Donnerstagabend gegen 19.30 Uhr bis zur Täterfestnahme am Freitagmorgen gegen kurz vor neun Uhr waren etwa 400 Polizeibeamte, darunter auch Spezialkräfte der Polizei des Landes Baden-Württemberg, an dem Einsatz beteiligt.

Insgesamt waren 86 Kräfte des Rettungsdienstes sowie die Feuerwehr mit fünf Einsatzfahrzeugen die Nacht über im Einsatz. Besonders gilt sein Dank auch diesen externen Kräften für die gute Zusammenarbeit.

Abriss über den polizeilichen Einsatzablauf

Am gestrigen Donnerstag hätte vor dem Landgericht in Freiburg eine Verhandlung gegen den 36 Jahre alten Kurden stattfinden sollen, welcher sich im Nachhinein für die Bedrohungslage verantwortlich zeichnete.

Der Betroffene war polizeibekannt

Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen im Landkreis Emmendingen wohnhaften verheirateten Kurden, welcher im Jahr 1996 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist. Er hat insgesamt fünf Kinder am Alter von sieben bis 17 Jahren.

In der Tullastraße in Freiburg betreibt er einen Grillimbiss. Der Polizei gegenüber handelt es sich um keinen Unbekannten – er ist bislang über 40 Mal polizeilich in Erscheinung getreten. Dabei handelte es sich u.a. um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, um Erpressung, um Fälle von räuberischer Erpressung, Bedrohung und weiterer Rohheitsdelikte.

Im Jahr 2011 und 2012 war er bei Festnahmen durch die Polizei jeweils im Besitz einer scharfen Waffe. Auffälligkeiten im politisch motivierten Spektrum sind nicht bekannt.

Aktuell wurde der spätere Täter mit Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht.

Späterer Täter meldete sich am Donnerstagabend über den Polizeinotruf

Der oben genannten Verhandlung blieb er unentschuldigt fern. Eine Polizeistreife versuchte am Nachmittag vergeblich, den 36-Jährigen anzutreffen. Es ist zu vermuten, dass er behördliche Sanktionen befürchtete, weshalb er sich kurz nach 19 Uhr über den Polizeinotruf meldete und die Verständigung des Bürgermeisters oder Polizeichefs forderte. Er drohte damit, dass ein Unglück geschehe.

Mit dem späteren Täter befanden sich zu diesem Zeitpunkt insgesamt 12 Personen in dem Imbiss im Gewerbegebiet Freiburg-Nord.

Von einer akuten Gefährdungslage musste ausgegangen werden

Im Rahmen von Telefonkontakten mit dem Täter von speziell ausgebildeten Beamten gab es Hinweise eindeutiger Art darauf, dass von dem Täter möglicherweise eine Gefahr für andere Menschen ausgeht. Die Ermittlungen ergaben Hinweise auf mehrere Benzinkanister und auch auf Schusswaffen, die eventuell im Imbiss gelagert seien.

Es gab Hinweise, dass sich die im Objekt befindlichen Personen unter Umständen gewaltsam festgehalten werden könnten. Daneben gab es anderslautende Ermittlungsansätze, dass sich die Personen möglicherweise freiwillig in dem Objekt aufhalten würden. Konkrete Bedrohungen wurden jedoch nicht ausgesprochen.

Die Feststellungen und Hinweise sowie Aussagen und Verhalten der Personen waren sehr widersprüchlich, was eine eindeutige und klare Gefährdungsbewertung wesentlich erschwerte.

Der Einsatzraum wurde großräumig abgesperrt, sodass eine Gefährdung für Fremde weitgehend ausgeschlossen werden konnte

Zahlreiche Aufforderungen an die sich im Imbiss befindlichen Personen, das Gebäude zu verlassen wurden nicht befolgt, was zu der Bewertung führte, dass man davon ausgehen musste, dass die Personen nicht freiwillig vor Ort sind.

Gegen 06.25 Uhr konnte ein Mann, der sich die Nacht über beim Täter aufgehalten hat, den Imbiss mit Wissen und Billigung des Täters verlassen. Dieser wurde aus Gründen der Eigensicherung für die eingesetzten Beamten mit Handschließen in die Obhut der Ermittler übergeben.

Festnahme des Täters konnte ohne schwere Verletzungen durchgeführt werden

Kurz vor neun Uhr gelang es dann doch, den kurdischen Familienvater dazu zu überreden, gemeinsam mit allen anderen Personen das Gebäude zu verlassen. Wie sich später herausstellte, befand sich unter den Personen auch seine Familie.

Als die Personen den Imbiss verlassen haben, konnte der Täter durch Spezialkräfte festgenommen werden. Der Täter war zu dieser Zeit unbewaffnet. Vier Personen haben bei dieser Festnahmeaktion leichte Verletzungen in Form von Schürfwunden davon getragen.

Bei der Festnahme konnte ein Gasgeruch festgestellt werden, dessen Ursache noch erforscht wird.

Motivlage nach wie vor unklar

Um zu klären, was den 36-jährigen Kurden dazu veranlasste, die elf Personen über Nacht in dessen Imbiss festzuhalten, sind weitere Ermittlungen notwendig.

Vor Ort wurden kriminaltechnische Maßnahmen durchgeführt. Die Ermittler werden durch aufwändige Zeugenvernehmungen versuchen, Licht in das Dunkle zu bringen.

Der Täter machte die Nacht über einen emotionalen, verzweifelten und auch sprunghaften Eindruck.

Herr Oschwald zeigt sich sichtlich froh und dankbar ob der Tatsache, dass der Einsatz glimpflich und ohne jegliche Schwerverletzte beendet werden konnte.

Der Täter hat die Justiz viel beschäftigt

Herr Wolfgang Maier berichtet in seiner Eigenschaft als Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg, dass der festgenommene Täter die Justiz seit seiner Einreise nach Deutschland viel beschäftigt hat.

Bei der Verhandlung, der er am gestrigen Donnerstag fernblieb, handelte es sich um eine Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Freiburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, nicht um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wie in einer vorherigen Pressemitteilung bekannt gegeben wurde.

In dieser Sache waren elf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung anberaumt, was in der Berufungsverhandlung neu aufgerollt hätte werden sollen.

Ein weiteres Verfahren richtet sich gegen den Verursacher des Großeinsatzes wegen unerlaubten Besitzes von Waffen und wegen schwerer räuberischer Erpressung, das im Dezember diesen Jahres vor dem Schöffengericht verhandelt wird.

Gegen den 36-Jährigen bestand ein Vollstreckungshaftbfehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hierbei war er rechtskräftig zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Aus dem Jahr 2009 liegen zwei Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz vor, für die sich der Kurde verantwortlich zeigte.

Es musste also von einer potentiellen Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit des Täters ausgegangen werden.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen liegen keinerlei Anhaltspunkte einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters vor.

Gegen den festgenommenen Täter wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geiselnahme eingeleitet werden. Hierbei werden neben kriminaltechnischen Maßnahmen die Zeugenvernehmungen im Vordergrund stehen, um die Tatbestandsmerkmale belegen zu können.

(Quelle: PD Freiburg)

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