Freiburg: Polizeibericht vom 12.9.2013

Freiburg
Polizei- Meldungen

Freiburg, Herdern-Nord,

13-jährige Fahrradfahrerin fährt gegen Baum

Zeugenaufruf der Freiburger Verkehrspolizei; Telefon 0761 / 882-4371

Am Donnerstagmorgen um 7:45 Uhr kam es an der Einmündung Schlüsselstraße / Remigiusstraße zu einem Verkehrsunfall, an dem eine 13 Jahre alte Fahrradfahrerin und ein noch unbekannter Fußgänger beteiligt waren.

Das Mädchen war auf der Schlüsselstraße in Richtung Zähringen unterwegs und wollte in Höhe der Remigiusstraße nach links abbiegen. Gleichzeitig querte ein männlicher Fußgänger die Schlüsselstraße, weshalb das Mädchen mit ihrem Rad ausweichen musste, von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Dabei verletzte sich das Kind leicht. Der Fußgänger hatte sich nach dem Unfall nicht um das Mädchen gekümmert und entfernte sich somit unerlaubt vom Unfallort.

Der Mann sei ca. Ende 30 und hätte kurze Haare gehabt. In seiner Begleitung habe sich ein Kind befunden. Zeugen dieses Verkehrsunfalls werden gebeten, sich an die Freiburger Verkehrspolizei zu wenden. Telefon: 0761 / 882-4371.

March-Hugstetten,

Unfall

Vorfahrtsverletzung

Insgesamt 8.000 Euro Sachschaden entstand an den beteiligten Fahrzeugen eines Verkehrsunfalls, der sich am Mittwoch, 11. September 2013, um 16.45 Uhr, in March-Hugstetten auf der Landstraße im Einmündungsbereich der Umkircher Straße ereignete.

Ein aus Richtung Umkirch kommender Pkw-Fahrer wollte mit seinem Fahrzeug an der Einmündung geradeaus auf die vorfahrtsberechtigte Landstraße in Richtung March-Buchheim einfahren, wobei er einen in Richtung Freiburg-Landwasser fahrenden Pkw übersah, so dass es zur Kollision der beiden Fahrzeuge kam.

Merdingen,

Unfall

Unfallflucht – Fehler beim Einbiegen

Am Mittwoch, 11. September 2013, um 11.15 Uhr, bog eine 77-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem Pkw von der Farbgasse kommend in Merdingen nach links in die Rittgasse ein. Aus nicht bekannter Ursache streifte sie während des Einbiegevorgangs einen ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw in der Rittgasse.

Obwohl sie an dem geparkten Fahrzeug einen Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro verursachte, der Schaden am eigenen Fahrzeug liegt bei zirka 800 €, bemerkte die Dame den Streifvorgang nach eigenen Angaben nicht. Sie fuhr ohne anzuhalten weiter und entfernte sich von der Unfallstelle.

Aufgrund vorhandener Zeugenaussage konnte sie nachträglich ermittelt werden.

Freiburg, Lkrs. Breisgau-Hochschwarzwald,

Vorsicht!!! – Keine Geldtransaktion bei GewinnversprechenBetrug

Präventionshinweis der Polizei

Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei wieder einmal vor Gewinnversprechen. Die Vorgehensweise der Betrüger läuft oftmals nach der gleichen Masche ab. Die vermeintlichen Gewinner werden angerufen, per Post oder Mail angeschrieben und über einen größeren Gewinn informiert. Zur Aushändigung bzw. Zusendung des Gewinns ist durch den Gewinner lediglich die Überweisung eines Geldbetrages zur Verrechnung von z. B. Notarkosten, Zoll- oder Steuergebühren notwendig.

Die geforderten Beträge sind im Verhältnis zu dem angeblichen Gewinn oftmals als gering oder vertretbar anzusehen.

Zwei aktuelle Fälle belegen jedoch, dass in solchen Fällen das einbezahlte Geld stets weg ist, die Täter durch weitere Zahlungsaufforderungen sogar versuchen, noch mehr Geld von den Geschädigten zu erlangen. So beläuft sich die Schadenssumme in einem Fall auf 1.560 Euro und im anderen Fall sogar auf 10.700 Euro.

Deshalb ein guter Rat der Polizei: „Im Zusammenhang mit Gewinnversprechen jeder Art keine Geldtransaktionen – insbesondere auch auf ausländische Konten – tätigen.“ Bei reellen Preisausschreiben oder Gewinnspielen erhält der Gewinner seinen Preis/Gewinn immer ohne die Vorauszahlung von Gebühren oder sonstigen Zahlungen.

Weiter Präventionshinweise erhalten Sie unter: www.polizei-beratung.de oder bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Polizeidirektion Freiburg unter 0761 – 8824191.

Freiburg, AB 5,

Kontrollen auf der Autobahn – Fast jeder 2. Lkw-Fahrer wurde beanstandet

Zu schwere Lastwagen, ungenehmigter Abfalltransport, Auflagenverstoß bei einem Schwer- u. Großraumtransport, Lkw Fahrerin zu lange am Steuer, acht Lkw-Fahrer nicht angegurtet.

Polizeibeamte des Autobahnpolizeirevier Umkirch haben heute Vormittag auf der A 5 bei Neuenburg auf ihrer speziell eingerichteten „Wiegestraße“ vier Lastwagenfahrer wegen viel zu schweren Ladungen mit Ordnungswidrigkeiten-Anzeige beanstandet. Ein französischer Kleintransporter wurde angehalten, der das maximal zulässige Gesamtgewicht um 25 Prozent überschritten hatte und zugleich einen ungenehmigten Abfalltransport durchführte.

Für seinen nach der Abfallverordnung als gefährlich eingestuften transportierten Abfall lagen keinerlei Genehmigungen vor. Die  Folge war, Umladen auf einen weiteren Lkw der Firma und Zurückweisung nach Frankreich. Außerdem erwartet den Fahrer und Transporteur eine hohe Geldstrafe von der Abfallsonderbehörde.

Ein polnischer Schwer- u. Großraumtransport wurde aus dem Verkehr gezogen, weil der Fahrer für die überschwere Fahrt keine sachkundige Person die der deutschen Sprache mächtig war, an Bord hatte. Hier wurde das Instrument der Vermögensabschöpfung angewandt und der verantwortliche Unternehmer musste ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 420,– € bezahlen.

Insgesamt wurden 38  Lastwagen überprüft und zudem noch acht Lkw-Fahrer beanstandet, weil sie während der Fahrt nicht den Sicherheitsgurt angelegt hatten.

Eine Lkw-Fahrerin musste wegen umfangreicher Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften beanstandet werden.

Durch die bei der Kontrolle mitwirkenden Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Lörrach wurden insgesamt 15 Fahrer/Beifahrer erfasst und in einem Prüfverfahren hinsichtlich Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsgesetz überprüft und ein Fahrer wegen Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz beanstandet.

(Quelle: PD Freiburg)

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