Polizei Presse vom 04. Februar 2015
Freiburg
Polizei – Meldungen
Gottenheim: Zeugen zu Überfall auf Geldinstitut gesucht!
Gottenheim – Überfall auf Geldinstitut vom 03.02.2015 – Folgemeldung / Zeugenaufruf! Die bisherigen Ermittlungen haben einen Hinweis auf einen blauen Kleinwagen ergeben, der mit der Tat (wir berichteten)in Zusammenhang stehen könnte. Weitere Details zum Fahrzeug sind nicht bekannt. Möglicherweise befand sich der Pkw am Tattag in der Nähe der Sparkasse Gottenheim und wurde von dort fortbewegt.
Die Täterbeschreibung kann wie folgt konkretisiert werden:
Männlich, ca. 55 Jahre alt, ca. 180 cm groß, dick, Dreitagebart, helle Hautfarbe, hat Deutsch gesprochen (ohne Auffälligkeiten), schwarze Strickmütze, schwarze Jacke, blaue Jeans-Hose.
Wer hat eine Person oder ein Fahrzeug gesehen, auf die/das die Beschreibung passen könnte? In welche Richtung haben sich Person/Fahrzeug vom Tatort entfernt? Welche sonstigen Auffälligkeiten wurden rund um den Tatort vor dem 03.02.2015 vor 07 Uhr 40 gemacht? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Freiburg unter der Rufnummer 0761-882 5777 entgegen.
Freiburg: Polizei warnt vor Falschgeld
Freiburg/Waldshut/Emmendingen/Lörrach – Tipps zum Erkennen von Falschgeld: Die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg stellte in den vergangenen Wochen fest, dass wieder vermehrt falsche Geldscheine in den Stadt- und Landkreisen Waldshut, Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg und Emmendingen auftauchen. Die verbreitetsten Fälschungen sind 50 EUR-Noten, vereinzelt wurden aber auch falsche 5 EUR-, 20 EUR- und 100 EUR-Noten angehalten. Das Falschgeld ist lässt sich beim ersten Blick kaum erkennen, erst das Betrachten der Sicherheitsmerkmale zeigt die abweichende Beschaffenheit der „Blüten“.
So wurden beispielsweise im Landkreis Emmendingen an drei Orten, zweimal in Gutach und einmal in Denzlingen, im Januar 2015 bei einer Bank 20-Euro-Falsifikate festgestellt und aus dem Verkehr gezogen. Im Landkreis Waldshut sind seit Jahresbeginn falsche 50-Euro-Scheine in Umlauf gebracht worden. Diese recht hochwertigen Fälschungen von 50-Euro-Scheinen wurden in Geldeinlieferungen bei Banken und Sparkassen festgestellt, oftmals waren Gaststätten die Geschädigten. Gerade jetzt in der Faschingszeit, in der in der Regel mit Bargeld bezahlt wird, bieten sich vermehrt Tatgelegenheiten bei größeren Events. Veranstalter solcher größeren Partys oder Fasnachtstreffen als auch Privatpersonen können sich durch Beachten der unten angeführten Tipps entsprechende Verluste durch das Erkennen von Falschgeld ersparen.
Tipps zur Falschgelderkennung:
- Schauen Sie sich Ihr Geld genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich ganz bewusst auf bestimmte Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben.
- Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht allein auf ein Sicherheitsmerkmal.
- Gehen Sie nach dem Prinzip „Fühlen-Sehen-Kippen“ die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät in die Überprüfung mit ein.
- Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.
- Bestehen weiterhin Zweifel, lassen Sie die Note(n) und/oder Münze(n) bei Ihrer Hausbank oder einer der Filialen der Deutschen Bundesbank (nur Euro) überprüfen.
Daneben findet man auf der Homepage der Deutschen Bundesbank Informationsmaterial zum Thema Falschgeld, eine kostenlose Onlineschulung sowie Hinweise zu Prüfgeräten zur Falschgelderkennung.
Was tun, wenn Sie Geld als falsch erkannt haben? Grundsätzlich gilt: Benachrichtigen Sie, wenn Sie Falschgeld (Banknoten) erhalten, bitte sofort die Polizei. Falsche sowie als falsch verdächtige Münzen sind bei der zuständigen Filiale der Bundesbank einzureichen; weitere Verfahrenshinweise hierzu finden Sie in der Rubrik „Münzrecycling“. Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! Daher sollten Sie auch die Ware nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.
Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sind gemäß §36 Bundesbankgesetz zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet. Falsches Geld ist dabei an die Polizei, falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Deutschland: Vorsicht – betrügerische Bootsverkäufer
04.02.2015: Meldung des Polizeipräsidiums Einsatz. Die Wasserschutzpolizei warnt beim Bootskauf vor internationalen Betrügern! Seit mehreren Tagen häufen sich beim Kompetenz-Zentrum für Bootskriminalität bei der Wasserschutzpolizeistation Konstanz die Anfragen von Bürgern aus ganz Deutschland zu offensichtlich fiktiven Verkaufsangeboten von Booten auf den bekannten Internetplattformen, aber auch in lokalen Zeitungen. Mit Billigangeboten, die weit unter dem Marktpreis liegen, werden Interessenten zur Kontaktaufnahme mit dem Anbieter gelockt. Als Standort der Boote wird in den aktuellen Fällen Finnland angegeben.
Aufgrund des niedrigen Verkaufspreises, der vom Anbieter durch eine vermeintlich schlüssige Legende erklärt werden kann, sind viele Interessenten bereit das Boot ungesehen zu kaufen, zumal die Betrüger dazu eine für beide Seiten angeblich sichere Transaktion vorschlagen. Der Interessent wird auf eine Internetseite eines „renommierten Transportunternehmens“ verwiesen, das den Transport und die vollständige Abwicklung des Verkaufgeschäftes übernimmt. Bei Nichtgefallen oder Mängeln am Boot soll die kostenneutrale Rücknahme des Bootes über jenes bereits besagte Transportunternehmen erfolgen.
In den aktuellen Fällen bekommen die Interessenten zur Legitimierung Kopien von einem gefälschten finnischen Reisepass und einer deutschen Bootsregistrierung vorgelegt. Nach dem Unterzeichnen der Vertragsvereinbarung wird von den Interessenten verlangt, dass vorab für die weitere Abwicklung ein Betrag an das Transportunternehmen bezahlt werden muss, damit die Lieferung erfolgen kann.
Die Internetseite (Homepage) der Transportfirma erweckt den Eindruck, aus dem Land zu sein, in dem auch das Schiff stehen soll. Die in den Angeboten gezeigten Lichtbilder werden regelmäßig aus früher existenten Verkaufsangeboten oder Verkaufsprospekten heruntergeladen. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter erfolgt in aller Regel über das Internet durch Kontaktformulare oder E-Mail-Adressen, deren Inhaber sich im Nachhinein von der Polizei schwer recherchieren lassen.
Wenn Fragen zu derart günstigen Verkaufsangeboten sind, geben die Spezialisten des Kompetenz-Zentrums Bootskriminalität gerne Auskunft. Sie erreichen die Wasserschutzpolizeistation Konstanz unter der Telefonnummer 07531/5902-300; Telefax 07531/5902-309 oder per eMail unter kbk@polizei.bwl.de
Freiburg/Betzenhausen: Kontrollen auf der Berliner Allee
Am Dienstag, 03.02.15, wurde in der Zeit von 13:30 bis 16:00 Uhr durch Beamte des Video-Messtrupps der Verkehrspolizeidirektion Freiburg eine Laser-Geschwindigkeitskontrolle auf der Berliner Allee auf Höhe der B 31a, durchgeführt. Hierbei kam es zu 13 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen überhöhter Geschwindigkeit. Zwei Fahrzeugführer erhalten ein vierwöchiges Fahrverbot. Spitzenreiter war ein 25-jähriger Fahrer, welcher mit 95 Km/h statt der erlaubten 50 Km/h innerorts unterwegs war! Ihn erwartet neben dem Fahrverbot eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro. Außerdem erhielten acht Fahrzeugführer eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes. Ein Fahrer gelangt zur Anzeige, weil er während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefonierte und ein weiterer Fahrer erhält eine Anzeige, weil er sein Kind nicht gesichert hatte.
(Quelle: PP Freiburg)