Freiburg: Doppelmord im Rieselfeld – Mordprozess beginnt

Mord Freiburg Rieselfeld, Wohnung Bild,
Mord in einer dieser Rieselfelder Wohnungen. Foto: Bernd Schiel

Freiburg/Rieselfeld:  Am Dienstag, den 8.1.2013, um 8:30 Uhr, beginnt der Mordprozess gegen den inhaftierten und dringend Tatverdächtigen 39-jährigen Angeklagten.

Am 12.5.2012, kam es im Freiburger Stadtteil Rieselfeld zu 2 Tötungsdelikten. Ein Ehepaar war in der Maria-Föhrenbach durch Gewalteinwirkung zu Tode gekommen – wir berichteten mehrfach.

Am 18.05.2012, um 17.00 Uhr, wurde in Müllheim ein dringend tatverdächtiger aus Kasachstan stammender 39-jähriger Monteur festgenommen.

Am 19.5. um 17.14 Uhr, wurde er der Haftrichterin vorgeführt und von dieser die Untersuchungshaft angeordnet. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Freiburg eingeliefert.

Der Prozess wird sich über mehrere Tage fortsetzen – hierfür sind vorgesehen:

  • Donnerstag, 10.1.2013.
  • Montag, 14.1.2013.,
  • Dienstag, 15.1.2013,
  • Donnerstag,17.1.2013,
  • Dienstag, 22.1.2013,
  • Donnerstag,24.1.2013,
  • Dienstag,29.1.2013 und
  • Donnerstag, 31.01.2013, jeweils 8:30 Uhr

Angeklagt wegen Mordes in zwei Fällen

Es wird verhandelt gegen einen 39 Jahre alten verheirateten deutschen Staatsangehörigen, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, wegen Mordes in zwei Fällen.

Ihm wird zur Last gelegt, er habe im Mai 2012 in Freiburg – Rieselfeld den Geschädigten mit mehreren von hinten geführten Stichen mit einem Messer im Hals-/Nackenbereich und im Hinterkopf angegriffen, wobei einer der Stiche ins Rückenmark führte und eine sofortige Handlungsunfähigkeit des Opfers zur Folge gehabt habe.

Der Tod sei durch den Blutverlust und durch eine Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns nach Durchtrennung der Halsschlagader in Verbindung mit einer Speisebreiaspiration eingetreten.

In der weiteren Folge des Geschehens habe der Angeklagte im Schlafzimmer der Wohnung der Ehefrau des Getöteten zahlreiche Stiche in den Rücken versetzt, die zu einem massiven Blutverlust und einem beidseitigen Lungenkollaps mit Bluteinatmung mit tödlichem Ausgang führten.

Der männliche Geschädigte sei getötet worden, um die Rückzahlung eines geliehenen Geldbetrages in Höhe von 24.000,– € zu verhindern.

In Bezug auf die weibliche Getötete habe der Angeklagte gehandelt, die Aufdeckung seiner Tat zuvor zu verhindern.

(Quelle: Staatsanwaltschaft Freiburg Pressereferat)

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2 Kommentare

  1. Habe jetzt auch erst mal gegoogelt – vorlaüfige Antwort – Einatmen von Mageninhalt in bewußtlosem Zustand, kann zum Erstickungstod führen.
    Frage aber sicherheitshalber noch einen Mediziner – doch denke mal die Antwort stimmt – habe es so mehrfach gelesen.

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