Freiburg: 73-Jähriger missbraucht Tochter – knapp 5 Jahre Haft

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Landgericht Freiburg - Bild: © Regiorebellen

Keine Spur von Reue…

30.05.2018 – Freiburg: Wegen schwerem Missbrauch an seiner eigenen Tochter, wurde ein 73-Jähriger vor dem Landgericht Freiburg vergangene Woche, zu 4 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Das Martyrium des Mädchens begann schon im Grundschulalter von ca. 9 Jahren und dauerte über 3 Jahre an. In diesem Zeitraum kam es zu rund 120 Fällen des sexuellen Missbrauchs durch den Vater des Mädchens.

Während der Richter dem 73-Jährigen schon zu Beginn der Verhandlung verdeutlichte, wie ernst die Lage aufgrund der erdrückenden Beweislast durch Zeugen und der hohen Glaubwürdigkeit der bisherigen Vernehmungen der Tochter, durch Gutachter und Polizei einzuschätzen sind und dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirke und zudem seiner Tochter eine weitere Befragung vor Gericht erspare, dachte der Angeklagte offensichtlich gar nicht daran und behauptete statt dessen, es gäbe einen Komplott gegen ihn.

Während der Verhandlungstage werden zahlreiche Zeugen vernommen, darunter die Ehefrau, zwei Töchter aus voran gegangenen Ehen, der Freund des Mädchens, dessen Mutter, sowie ein Ehepaar das schon im Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen machte und zur Anzeige brachte. Diese wurden jedoch damals nicht weiter verfolgt, weil das Mädchen durch den Vater unter Druck gesetzt – einen Missbrauch abstritt.

Erst als das inzwischen 18-jährige Mädchen sich ihrem Freund anvertraute, kam es zur erneuten Anzeige, diesmal durch die Tochter selbst. Die damaligen Beobachtungen des Ehepaares, sollten dem Angeklagten nun zum Verhängnis werden.

Die Einschätzung zur Glaubwürdigkeit des Mädchens durch eine Gutachterin, sprachen ebenfalls eine deutliche Sprache – die Komplexität der Schilderungen des Mädchens zu Tatorten, unterschiedlichen Tatausführungen und Details die sich in das Gedächtnis des Mädchens eingeprägt hatten, sind von hoher Glaubwürdigkeit. Die Schilderungen des Mädchens zu diesen diversen Details, konnten auf Befragung ohne widersprüchlich zu sein, über einen Befragungszeitraum von mehreren Stunden, problemlos von dem Mädchen beantwortet werden. Deshalb schließt die Gutachterin jeden Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens aus.

Offenbar unbeeindruckt durch die Einschätzung der Gutachterin und der Zeugenaussagen, versuchte der Angeklagte jeglichen Tatvorwurf zu widerlegen, verstrickte sich jedoch hierbei in sich widersprechende Behauptungen. Immer wieder sprach er von einem Komplott gegen ihn – mal durch den Freund der Tochter, dann durch die Ehefrau und schließlich behauptete er gehört zu haben, dass die eigene Tochter hinter dem „Komplott“ stecke. Das wiederum ergab wohl weder für den Staatsanwalt, noch für den Richter einen Sinn, da die Gutachterin auch zu dem Schluss gekommen war, dass die Tochter keinerlei Interesse daran zeige den Vater zu bestrafen – er täte ihr sogar leid.

Weniger Leid hingegen, tat der Angeklagte einem anderen, den Prozess verfolgenden Personenkreis der Regiorebellen gegenüber äußerte, der Angeklagte habe schon früher ein hohes Interesse an jungen Mädchen gezeigt. Wie auch im Prozess festgestellt, war die Mutter einer seiner Töchter, gerade einmal 14 Jahre alt, was den Angeklagten jedoch schon damals nicht davon abhielt, sich an die 14-Jährige heran zu machen. Eine weitere Ehefrau soll zum Zeitpunkt der Beziehungsaufnahme 16 Jahre alt gewesen sein. Dennoch waren sie darüber schockiert, dass er noch nicht einmal vor seiner eigenen Tochter Halt machte.

Der Angeklagte schloss schließlich auch die Justiz in seine Komplottvorwürfe mit ein und auch sein Anwalt glaube ihm nicht – weil alles so geschickt eingefädelt sei – wie er weiter ausführte.

Strafmildernd wirkte sich mangels Geständnis, somit nur das Alter des 73-Jährigen aus und dass er bisher nicht vorbestraft war.

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