Emmendingen, Waldkirch: Polizeibericht vom 29.04.2015

Polizei Presse Melungen der Polizei Emmendingen Waldkirch
Foto Polizei Emmendingen

Polizei Presse vom 29. April 2015

Bereich Emmendingen

Emmendingen: Gebäudebrand

Am 29.04.2015 kam es gegen 14 Uhr 45 zu einem Brand in einem mehrstöckigen Wohngebäude in der Martin-Luther-Straße, wobei vier Personen verletzt wurden, darunter ein Feuerwehrmann. Genauere Angaben zu den Verletzungen liegen bisher nicht vor, jedoch besteht bei keinem der Verletzten Lebensgefahr. Der entstandene Sachschaden kann noch nicht beziffert werden. Der Brand wurde durch die Feuerwehr vollständig gelöscht. Im Moment finden noch Nachlöscharbeiten statt.

Rheinhausen: Feuerwehreinsatz da Köchin eingeschlafen

Essen auf dem Herd vergessen und eingeschlafen: Am Mittwochmorgen, 29.04.2015, waren Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei gemeinsam im Einsatz in Rheinhausen. Anwohner eines Wohngebäudes alarmierten gegen 00:15 Uhr die Rettungskräfte, da sie aus einer anderen Wohnung des Hauses das Piepsen eines Rauchmelders wahrnehmen konnten. In der bereits völlig verrauchten Wohnung konnte die Feuerwehr die Brandursache schnell feststellen: Die Bewohnerin wollte sich noch etwas zu essen kochen und war währenddessen eingenickt. Verletzt wurde niemand, auch Sachschaden entstand keiner.

Herbolzheim: Rind ging eigene Wege

Beim Verladen zum Transport in einen anderen Stall suchte am Dienstagabend, gegen 19 Uhr, Im Sand, ein Rind das Weite und ging zu einem Wohnviertel in Wagenstadt, wo es in einem Vorgarten stehen blieb. Der Eigentümer, ein Jagdpächter und eine Streife der Polizei versuchten den Ausreißer einzufangen – es gelang zunächst nicht. Das Rind näherte sich zeitweise gefährlich der B 3. Schließlich konnte der Jagdpächter ein Narkosemittel schießen, so dass das Tier gegen 21 Uhr ruhig gestellt war und in den vorgesehenen Stall gebracht werden konnte. Ob auf den Tierhalter eine Kostenrechnung zukommen wird, wird derzeit noch

Emmendingen: Unfall nach Vorfahrtsverletzung

Vom Elzweg bog am Dienstagnachmittag, gegen 15 Uhr, ein 41-jähriger Autofahrer nach links in die Straße „Am Elzdamm“ ein, ohne die dortige Vorfahrtsregelung zu beachten. Im Einmündungsbereich stieß er mit einem heranfahrenden Auto zusammen, wobei Blechschaden in Höhe von 5.000 Euro entstand. Der Unfallverursacher muss sich nun auf einen Bußgeldbescheid in Höhe von 120 Euro und drei Punkte in Flensburg einstellen.

Bereich Waldkirch

Denzlingen: Lok rammt Auto

Eine durchaus „seltene Begegnung“ zwischen Lokomotive und Auto am Dienstagmorgen zeigte, dass es durchaus sinnvoll ist, sich im Straßenverkehr auch an kleinlich wirkende Vorschriften zu halten: Ein Autofahrer hatte am frühen Morgen seinen Kleinwagen offensichtlich auf einem der letzten, für ihn günstig wirkenden, Parkplätzen geparkt. Hierbei stand sein Auto gerade mal eine Reifenbreite über einer durchgezogenen Linie, die den Parkplatz von einem Abstellgleis trennt. Später wurde dann genau dieses selten genutzte Gleis für Rangierarbeiten von einer Lok mit einem Anhänger befahren. Hierbei streifte der etliche Tonnen schwere Güterwaggon den Kleinwagen und beschädigte diesen erheblich. Selbstverständlich bestehen auch für die Fahrzeugführer von Schienenfahrzeugen gewisse Aufmerksamkeitspflichten; da der Wagen jedoch zum Einen falsch geparkt war und wie es aussieht auch in einen Bereich eingefahren wurde, in den er gar nicht hätte fahren dürfen, dürfte dies vermutlich bei der Schadenersatzregelung mit der Versicherung zu Nachfragen führen.

Elztal: Knapp darüber ist auch zu viel

Es ist nur schwer möglich und auch sehr gefährlich, sich sozusagen an den noch erlaubten Grenzwert der Alkoholkonzentration „heranzutrinken“. Dies zeigt die Erfahrung der Polizei und häufig gehörte Erklärungen von Verkehrsteilnehmern, die bei einer Alkoholüberprüfung über ihren Alkoholwert überrascht sind. Ganz ähnlich passierte dies einem Autofahrer, den die Polizei in der Nacht auf Mittwoch stoppte. Beim Atemalkoholtest vor Ort zeigte sich zunächst ein Wert, der knapp oberhalb der 0,5 Promille Grenze lag. Beim zweiten – auch gerichtlich verwertbaren – Test beim Polizeirevier erreichte der Mann sogar einen noch etwas höheren Wert. Dies hatte zur Folge, dass er nicht mehr fahren durfte. Ferner erwartet ihn nun ein Bußgeld. Bereits unterhalb der Grenze von 0,5 Promille spielt die Alkoholkonzentration dann eine Rolle, wenn es zum Unfall gekommen ist, oder sogenannte Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinien,  hinzukommen. Die Polizei rät, spätestens nach dem ersten (kleinen) Getränk das Auto besser stehen zu lassen.

(Quelle: PP Freiburg)

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