Kreis Emmendingen, Waldkirch: Polizeibericht vom 13.12.2013

Bereich Emmendingen

Bahlingen,

Bahnschranke beschädigt

Am Donnerstagvormittag, gegen 09.45 Uhr, passierte ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug den Bahnübergang in der Teninger Straße. Der unbekannte Fahrzeugführer touchierte die sich senkende oder bereits geschlossene Schranke und beschädigte dadurch sowohl den Schrankenbaum wie auch den Schrankenantrieb. Nach Einschätzung der SWEG dürfte sich der entstandene Schaden auf ca. 3 000 Euro belaufen. Der Verursacher fuhr weiter ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.

Sein Fahrzeug müsste im Frontbereich und oder im Bereich Frontscheibe oder Dach erheblich beschädigt sein. Hinweise zum Unfallhergang oder zum Unfallfahrzeug bitte an die Polizei Emmendingen, Tel. 07641/582-0.

Emmendingen,

Kind umgefahren

Bereits am frühen Dienstagabend, gegen 17.15 Uhr, ereignete sich in der Käthe-Kollwitz-Straße ein Verkehrsunfall mit Folgen. Eine Babysitterin ging mit einem 4 Jahre alten Kind auf dem Fußweg von der Kollmarsreuterstraße in Richtung Käthe-Kollwitz-Straße, als eine Radfahrerin von links kommend auf den Fußweg abbiegt und hierbei den kleinen Jungen umfährt. Die Radfahrerin sprach kurz mit der Babysitterin und fährt dann mit dem Fahrrad weiter. Der Junge zog sich beim Sturz auf die Fahrbahn mehrere Verletzungen zu und wurde später wegen einer Gehirnerschütterung stationär in einem Krankenhaus aufgenommen.

Von der Radfahrerin ist nur bekannt, dass sie ca. 175 cm groß war, eine sportliche Statur und lockige Haare hatte. Wer etwas zum Unfallhergang oder zur gesuchten Radfahrerin sagen kann, wird gebeten sich beim Polizeirevier Emmendingen, Tel. 07641/582-0 zu melden.

Bereich Waldkirch

Waldkirch:

Vorsicht,Betrüger unterwegs

2 ältere Mitbürger, wurden Opfer eines Wechselgeldbetrügers nahe der Sparkasse…

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Denzlingen,

Unfall

So kann es laufen!

Am Donnerstagabend wollte der Kombi eines Handwerkers nach längerer Standzeit in einem Denzlinger Hinterhof nicht mehr anspringen. Die Batterie war wohl leer. Man wusste sich zu helfen und organisierte einen Bekannten mit Geländewagen, an den das Pannenfahrzeug mit einem Spanngurt – Heck an Heck – angehängt wurde.

Mit der Absicht, den Sprinter rückwärts anzuziehen, um ihn dann in Betrieb nehmen zu können, fuhr der Fahrer des Geländewagens los.

Während der völlig unbeleuchtete Sprinter an dem in der Dunkelheit kaum erkennbaren Spanngurt rückwärts los rollte, kam ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt ein Fußgänger aus der Tür des unmittelbar daneben befindlichen Gebäudes. Dieser erfasste die sich abspielende Situation insbesondere aufgrund der Sichtverhältnisse nicht richtig.

Beim Queren des Platzes zwischen den beiden weit außeinander befindlichen Fahrzeugen stürzte er über den unter Spannung befindlichen und als Abschleppseil missbrauchten Gurt und zog sich Verletzungen zu. Glücklicherweise kam es nicht soweit, dass er von dem rückwärts gezogenen Sprinter auch noch überrollt wurde. Ob ihn dessen Lenker überhaupt gesehen hätte, bleibt fraglich.

Bleibt zu erwähnen, dass hier – wie so oft- die Verkettung mehrerer nicht zulässiger Aktionen und unglückliche Umstände noch schlimmere Folgen hätte haben können.

Die rechtliche Bewertung dieses komplexen Falles ist interessant für die Ermittler und wird im Ergebnis wohl mehrere Strafverfahren gegen die handelnden Fahrzeuglenker mit sich bringen.

Waldkirch,

Unfall – Auto vs. Radfahrer

Foto: Polizei

Schuld und Mitschuld

Am Donnerstagmorgen fuhr ein völlig unbeleuchteter junger Radfahrer in der Dunkelheit mit seinem Moutainbike in dunkler Bekleidung zur Schule.

An der Kreuzung in einem Waldkircher Ortsteil kam es, wie es kommen musste: Ein herannahender Autofahrer übersah den Schüler und nahm ihm die Vorfahrt.

Der Jugendliche prallte zunächst gegen das Auto und stürzte dann auf den Boden. Einen Helm hat der Radfahrer nicht getragen, weshalb er sich neben weiteren Verletzungen auch eine Kopfverletzung zugezogen hat.

Wer jetzt in einem vermutlich nicht ganz einfach zu klärenden Strafverfahren welchen Schuldanteil trägt, ist aus Sicht der Polizei zweitrangig.

Viel wichtiger ist die Erkenntnis, dass der Radfahrer sich durch einen vorschriftsmäßigen Zustand des Rades und helle Bekleidung Einiges hätte ersparen können. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern an.

(Quelle: PD Emmendingen)

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