Emmendingen: Polizeibericht vom 19.02.2013

Bereich Emmendingen

Teningen

Geflügelwagen beschädigt

Über das vergangene Wochenende, zwischen Samstagabend und Montagabend, wurde ein abgestellter Hähnchenverkaufswagen auf dem Parkplatz des Treff-Marktes in der Friedrich-Meyer-Straße durch einen bislang unbekannten Fahrzeugführer beim Rangieren beschädigt. Vermutlich handelt es sich bei dem Verursacherfahrzeug um einen roten LKW. Hinweise nimmt das Polizeirevier Emmendingen, Tel.07641/582-0, entgegen.

Herbolzheim

Fußgängerbrücke beschädigt

Zwischen vergangenem Sonntag und Montag wurde die hölzerne Fußgängerbrücke über der Bleiche in Richtung Wagenstadt beschädigt. Ein tragender Balken war in Brand geraten und musste durch den Einsatz der FFW Herbolzheim gelöscht werden.

Wie es zu dem Brandausbruch kam, ist bislang unbekannt.

Wer in diesem Bereich verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat, möge sich mit dem Polizeiposten Kenzingen, Tel.07644/9291-0, in Verbindung setzen.

Riegel

Versuchter Einbruch

Am Montagabend, gegen 19.47 Uhr, kam es zu einem Einbruchsversuch in ein Firmengebäude in der Oberwaldstraße. Vermutlich durch die Auslösung der Alarmanlage ließen die Täter von ihrem Vorhaben ab und flüchteten von der Örtlichkeit. Wer zum fraglichen Zeitpunkt im Bereich des Industriegebietes verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat, möge sich bitte beim Polizeirevier Emmendingen, Tel. 07641/582-0, melden.

Bereich Waldkirch

Waldkirch

Verantwortung übernommen nach Unachtsamkeit

Am Montag fuhr ein Autofahrer auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes beim Ausparken versehentlich gegen einen anderen Wagen. Der entstandene Sachschaden bei solchen zunächst harmlos erscheinenden Remplern liegt erfahrungsgemäß schnell bei 1000 bis 2000 Euro. Mancher nutzt dann einen unbeobachteten Augenblick zur Unfallflucht – möglicherweise mit dem Motiv, den bürokratischen Aufwand und die Konsequenzen umgehen zu können.

Die Polizei klärt solche Unfallfluchten jedoch immer wieder Dank guter Zeugen und Spurenanalyse auf, was für den Verantwortlichen neben der ohnehin fälligen Schadensregulierung eine Strafanzeige wegen Verkehrsunfallflucht und manchmal auch eine Zeit ohne Fahrerlaubnis bedeutet.

Im aktuellen Fall hat der Autofahrer jedoch alles richtig gemacht: Die Polizei wurde verständigt und die Schadensregulierung mit der geschädigten Autofahrerin eingeleitet. Der bürokratische und zeitliche Aufwand hielt sich für den Unfallverursacher im Minutenbereich. Weil in diesem speziellen Fall der verkehrsrechtliche Vorwurf an den Autofahrer auch als sehr gering eingestuft wurde, kam der ehrliche Autofahrer sogar ohne Bußgeld davon.

(Quelle: PD Emmendingen)

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