Denzlingen: Schwer verletzt – nach Spice von Mauracher Berg gesprungen

Polizeibericht, Denzlingen, 5.9.2012, Legal Highs, verletzt,
Foto: www.polizei-beratung.de

Nach »Legal Highs« Genuss in die Tiefe gesprungen

Meldung vom 5.9.2012

Legal Highs und Research Chemicals
so gefährlich wie russisches Roulette

Bunt verpackt in kleinen Tüten, mit harmlos klingenden Namen wie »Maja 2G« werden sie im Internet angeboten. Tatsächlich jedoch können sie – wie dieser Fall zeigt – LEBENSGEFÄHRLICH sein.

Sie werden als legale, alternative und bagatellisierte Kräutermischungen, Badesalze und Lufterfrischer dargestellt. Es sind aber in Wirklichkeit – hochgefährliche Substanzen.

In Drogenlaboren werden sie in ihrer chemischen Struktur minimal verändert und sind nichts anderes als Derivate der Ursprungswirkstoffe die dazu dienen, die bekannten Drogen zu imitieren.

>Legal Highs< sind  (zunächst noch) nicht vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst. Der Gesetzgeber muss das BtMG immer wieder neu anpassen und kann dabei mit der Kreativität der Giftküchen kaum Schritt halten.

Deshalb ist eine Strafverfolgung nach dem BtMG noch nicht möglich und es kann nur das Arzneimittelgesetz – mit sehr viel geringeren Optionen herangezogen werden.

Durch die sythetische Veränderung der bekannten Wirkstoffe wird auch das Wirkpotential verändert.  Kriminaltechnische Untersuchungen belegten, dass zwischenzeitlich synthetische Cannabinoide kursieren, mit dem 90-fachem Wirkgehalt der Ursprungssubstanz (THC).

Die Nebenwirkungen steigen durch diese Veränderungen um ein Vielfaches

Dies erfuhr auch ein 20-Jähriger, der am Montagnachmittag in Denzlingen im Kreise seiner Clique die vermeintlich harmlose Kräutermischung »Spice« rauchte.

Kurze Zeit nach dem Konsum bekam er – wie seine Bekannten aussagten, eine Art „Anfall“. Der junge Mann rannte plötzlich los und kletterte über ein Geländer. Dann  stürzte sich, wie im Wahn, von einem Aussichtspunkt circa 6 Meter in die Tiefe. Dabei zog er sich beim Aufprall schwerste, glücklicher Weise jedoch nicht lebensbedrohliche Verletzungen zu.

>Legal Highs< sind keine harmlosen Kräuter

Die Kripo Emmendingen rät dringend dazu, sich von den verharmlosenden Werbeaussagen der skrupellosen Vertreiber solcher „Giftmischungen“ nicht hinters Licht führen zu lassen!

Eine Kräutermischung, die berauschend wirken soll, muss die entsprechenden Substanzen beinhalten und ist somit keinesfalls harmlos, ob sie nun vom BtMG erfasst ist oder (noch) nicht.

Versuchskaninchen für nicht erforschte Substanzen?

Besonders gefährlich sind die »Legal Highs« nämlich gerade deshalb, weil der Wirkmechanismus völlig unerforscht ist und niemand sagen kann, wo,wie und in welchem Umfang die Nebenwirkungen eintreten.

Den Herstellern dieser Wirkstoffcocktails ist das völlig egeal, da der Handel mit diesen Substanzen zwischenzeitlich ein mehr als lukratives Geschäft ist.

(Quelle: PD Emmendingen)
Titelbild: www.polizei-beratung.de

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