Breisgau, Ortenau: Einfuhr von Feuerwerk in Frankreich verboten

Einfuhrverbot von Feuerwerk nach Frankreich, Polizei, Gendamerie
Grafik: Polizei

28.12.2012

Offenburg/Emmendingen/Freiburg. In den vergangenen Sylvesternächten, musste eine Vielzahl von Personen die in Frankreich durch Feuerwerkskörper verletzt wurden, in den französischen Kliniken behandelt werden. Deshalb wurde nun ein Verbot für das Zünden von Pyrotechnik der Klasse 2 in Frankreich eingeführt.

Einfuhrverbot für Feuerwerk nach Frankreich

Ortenau. Vertreter von Police Nationale, der Stadtgemeinschaft und der Stadtverwaltung Strasbourg und der Polizeidirektion Offenburg, informierten am 27.12.2012 in einer gemeinsamen Presseerklärung im Polizeirevier Kehl, über das Verbot von Sylvesterraketen und Böllern der ‚Klasse 2’ in Frankreich.

VORSICHT! Schon der Versuch der Einfuhr von Feuerwerkskörpern ist Strafbar!

Wer an der Grenze damit erwischt wird riskiert ein Strafverfahren!

Um den Feuerwerks-Tourismus einzudämmen, werden in den Tagen bis Sylvester bei der Einreise nach Frankreich restriktive Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Wer erwischt wird, dem droht ein Strafverfahren, das Feuerwerk wird beschlagnahmt und vernichtet.

Die Polizeien beider Länder unterstützen diese Aktion mit einer breitgefächerten Informationskampagne. Sie informieren in den Tagen vor Sylvester in den Fußgängerzonen und Einkaufszentren der Ortenau und des Großraums Straßburgs mit Flyern über den Verbotsrahmen.

Natürlich gilt dieses Verbot für ganz Frankreich und es muss mit entsprechenden Kontrollen an ALLEN Grenzübergängen gerechnet werden – wie z.B. Breisach am Rhein, Neuenburg am Rhein , Riegel-Sasbach usw.

Hier geht es zum Infoflyer:

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Grafik: Polizei

(Quelle: PD Offenburg, Emmendingen, Freiburg)

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