Breisach: Fahndung nach illegaler Pyrotechnik

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Illegales Feuerwerk: Richtig gefährlich und strafbar

31.12.2013

Freiburg, Breisach, Region: Um den bislang gern unterschätzten Gefahren von illegalem Feuerwerk vorzubeugen, werden seit heute Morgen am Übergang zur französischen Grenze wiederholt verschärfte Kontrollen durchgeführt.

Experten für Materialforschung so wie die Polizeibehörden können nur immer wieder Raten, die Finger von illegalem Feuerwerk zu lassen.

Erst nach eindringlicher Prüfung des Bundesamtes für Materialforschung erhalten Feuerwerkskörper die für ihre Einführung notwendige Prüfnummer. Heute Morgen wurden bereits mehrere Kilo illegale Sprengkörper am Grenzübergang sichergestellt, wo genau diese Prüfnummern fehlten.

Beim Kauf sollte man unbedingt auf das CE-Zeichen und die Kennzeichnung der Bundesanstalt für Material-Forschung und -Prüfung (BAM) achten.

Vorsicht: Auf im Ausland gekaufter Pyrotechnik sind die Zulassungszeichen häufig  gefälscht!

Der Bußgeldkatalog hält hierfür eine breite Palette an Bußgeldern bereit: Je nachdem welche Straftatbestände sich aus der illegalen Beschaffung bzw. Einführung UND auch der sich in Folge daraus ergebenden möglichen Gefahren oder gar Verletzungen werden geahndet.

Neben den ernsten körperlichen Gefahren, kann es also auch noch richtig teuer werden. Personen die Feuerwerkskörper verändern oder gar selbst bauen – kommen unweigerlich mit dem Sprengstoffgesetz in Konflikt. Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, kann dann auch schon mal eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren zur Folge haben.
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Auch  bei legalen Silvesterböllern unbedingt  Sicherheitsregeln beachten

Auch wer für das Silvesterfeuerwerk legale Böller verwendet sollte nach Empfehlungen der Behörden und der Polizei einige Sicherheitsregeln beachten: Feuerwerkskörper niemals direkt am Körper tragen und mit Abstand zum Geschehen lagern. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Mitführen von Feuerwerken generell nicht gestattet, wer Feuerwerkskörper gezielt auf Mensch oder Tier abfeuert macht sich im höchsten Maße strafbar.

Die Behörden weisen in ihren Mitteilungen zu dem daraufhin, dass das Abfeuern von Feuerwerken aller Art generell nur am 31.Dezember, als auch am 1. Januar gestattet sei. Aussnahmen bilden da die sogenannten „Feuerwerkspielwaren“ wie Wunderkerzen, die dafür entsprechen gekennzeichnet sind.

Wir wünschen allen unseren Zuschauern einen glücklichen, explosionsfreien Rutsch ins neue Jahr.

(Quelle: Agency4News)

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