Waldkirch: TK-Brötchen in defekter Verpackung im Kollnauer Edeka

tk-ware-beschädigt verkauft in Kollnau
Die Pfeile zeigen den Tesastreifen mit dem die Tüte wieder zugeklebt wurde - Bild: © Regiorebellen

Kunde soll Ware vor Kauf selbst überprüfen???

Waldkirch – Kollnau: Kaum nachzuvollziehen, ist die Reaktion der Geschäftsführung eines Kollnauer Einkaufsmarktes, auf eine Beschwerde meinerseits, nachdem ich am 23.03.2018, beim Auspacken meines Einkaufs feststellen musste, dass ich TK-Brötchen in einer defekten Verpackung erworben habe. Gerade diese Handelskette mag ich eigentlich sehr gerne, da sie ein breites Sortiment mit normalerweise einwandfreien Produkten haben.

Natürlich kommt es vor, dass eine Verpackung mal irgendwo leicht beschädigt ist und dies nicht unbedingt gleich bemerkt wird. In diesem Falle jedoch, war die Brötchentüte wieder mit einem Streifen Tesafilm zugeklebt worden – ein Versehen ist somit also eher nicht anzunehmen.

Kassenbon vom 23.03.2018

Ich entschloss mich erst einmal in besagtem Kollnauer Geschäft anzurufen, womöglich hat ja ein Azubi die Tüte kurzerhand und in Eigenregie zugeklebt – so meine Überlegung. Am anderen Ende der Leitung nahm zufällig auch der Chef persönlich den Hörer ab und ich schilderte ihm den Zustand der Brötchentüte (es ging mir in erster Linie um’s Prinzip, den der Aufwand für die 88 Cent des Verkaufspreises stand natürlich in keinem Verhältnis, was ich auch dem Chef so sagte).

Dieser wirkte auf mich nicht sonderlich überrascht und fand auch gar nichts dabei eine TK-Brötchentüte wieder zu zukleben und so in den Verkauf zu geben. Geduldig versuchte ich ihm klar zu machen, dass ich als Kunde erwarte, einwandfreie Ware in original verpacktem Zustand zu erwerben. Schließlich sagte er, ich könne die Brötchen weg werfen und würde beim nächsten Einkauf eine neue Tüte erhalten.

Besonders zufrieden war ich nicht mit meinem Anruf, ok – ich habe den Umtausch bewirkt, aber leider hatte ich in keiner Weise das Gefühl, dass mein Anliegen, als Kunde original verpackte Ware zu erwarten, ernst genommen wurde.

Dies bestätigte sich auch am Folgetag in Form der Chefin. Nachdem ich mir eine neue TK-Brötchentüte aus dem Gefrier-Regal genommen und zusammen mit meinem übrigen Einkauf zur Kasse ging um dort den Umtausch vorzunehmen, wurde die Chefin hinzu gerufen, die mir gegenüber ebenfalls keinerlei Einsehen zeigte, dass man einem Kunden nicht bereits geöffnete TK-Brötchentüten anbietet – auch wenn diese mit Hilfe eines Tesafilms wieder verschlossen wurden.

tk brötchen geöffnet
das „Corpus Delicti“ (TK-Brötchen nach Entfernung des Tesastreifens um die geöffnete Tüte fotografieren zu können – Bild: © Regiorebellen

Viel mehr war sie der Auffassung, dass ich als Kunde selbst die Aufgabe habe mir anzusehen was ich kaufe und erklärte mir allen Ernstes, dass sie nachträgliche Reklamationen künftig nicht mehr annehmen würde.

Recht erstaunt über so viel Dreistigkeit diskutierte ich noch kurz mit ihr. Sie sagte mir auch sie selbst habe die Tüte zu geklebt und es sei beim Auspacken passiert. Das kann ich als Kunde jedoch erstens nicht wissen und außerdem erwarte ich dennoch original verpackte Ware. Meine Freundin, die während des Gesprächs schon am Ausgang stand, konnte auch nur den Kopf schütteln und sagte noch, sie könne sich nicht vorstellen, dass es erlaubt sei eine aus was für Gründen auch immer geöffnete TK- Tüte einfach wieder zu zukleben und abzuverkaufen.

Sie sollte recht behalten, wie sich heute (26.03.2018) heraus stellte. Bereits am Wochenende befragte ich meinen Bruder, der irgend wann einmal Einzelhandelskaufmann gelernt hatte und eine Freundin, die einen Betrieb hatte in dem ebenfalls Lebensmittel verkauft wurden und beide sagten sofort – so etwas geht gar nicht. Mein Bruder sagte mir auch gleich wo ich suchen muss und ich wurde fündig in der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)

Dort besagt Paragraph 4 

§ 4 Verpackung
Lebensmittel, die zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, dürfen nur in Verpackungen in den Verkehr gebracht werden, die das Lebensmittel vor Austrocknung sowie vor Befall durch Mikroorganismen und anderen nachteiligen Beeinflussungen von außen schützen.

Ob ein Tesastreifen eine beschädigte TK-Brötchentüte zuverlässig vor einem möglichen Eindringen von Mikroorganismen schützt, wage ich zu bezweifeln….

In Paragraph 7 der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) sind die Straftaten & Ordnungswidrigkeiten aufgeführt:

§ 7 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

(4) Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 ein tiefgefrorenes Lebensmittel in den Verkehr bringt.

Da ich lieber gründlich recherchiere, habe ich heute Morgen noch mit dem zuständigen Veterinärsamt gesprochen, die mir ebenfalls bestätigten, dass die beschädigte TK-Brötchentüte nicht einfach mit einem Tesa zugeklebt und verkauft werden darf.

Abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen und dem natürlichen Hygieneempfinden kommen ja noch ganz andere Aspekte hinzu.

Erst vor kurzem musste die Polizei sich mit absichtlich vergifteten Lebensmitteln im Rahmen von Erpressungen beschäftigen – gerade wenn man die TK-Brötchen Geschichte unter diesem Aspekt betrachtet – dass an dem Produkt womöglich durch unbekannte Täterkreise manipuliert worden sein könnte – so empfinde ich es als Zumutung – ein aus welchen Gründen auch immer bereits geöffnetes Produkt verkauft zu bekommen.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass Edeka zu meinen bevorzugten Lebensmittelgeschäften gehört und mir das Konzept des Unternehmens sehr gut gefällt. Außerdem hat ja Edeka als Handelskette gar nichts mit der TK-Brötchen-Geschichte zu tun – deshalb werde ich auch weiterhin gerne bei anderen Edeka-Märkten einkaufen.

12 Kommentare

  1. Alles was sie recherchiert haben.stimmt.
    Das Vorgehen der Chefin in dem Edeka-Markt geht gar nicht.Es ist sträflich wie es dort gehandhabt wurde.

  2. Tja…da haben Chef/Chefin noch einiges i.S. Beschwerdemanagement und Umgang mit Kunden zu lernen. Eine alte kaufmännische Regel besagt, es ist immer einfacher und billiger, einen Kunden zu behalten, als einen neuen zu gewinnen. Der Kunde war hier absolut im Recht.

  3. Der Laden gehört geschlossen das geht garnicht Hygiene steht an der Oberen Stelle das lehrnt man besonderst in der Ausbildung und heut zu Tage vor gefährliche Keime und Bakterien im um Lauf ist man schaue in die Kliniken usw Edeka ist auch mein Laden und habe zum Glück noch nicht’s entdeckt .

  4. Wenn das ein Auszubildender macht kann man das noch einigermaßen verstehen … aber wenn das die Chefin selber macht da habe ich überhaupt kein Verständnis dafür sowas gehört richtig bestraft

  5. Zum Thema Keime würde mich noch interessieren, warum vor einigen Tagen in genau diesem Markt Mitarbeiterinnen mit Mundschutz im Verkaufsraum arbeiten. Das ist zwar ein wenig off topic, fördert aber nicht das Vertrauen beim Kauf von offenen oder eben geöffneten Lebensmitteln.

  6. Was ein Aufriss,
    Jetzt mal ehrlich, das ganze ist ja so was von überzogen.
    Auch für die die es noch nicht wissen:
    TK Brötchen werden vor Verzehr im Ofen erhitzt.
    Hat es RegioRebellen.de nötig solch ein Bashing zu betreiben?
    Zudem, das Beschwerdemanagement hat doch funktioniert. Sie schrieben ja dass der Markt Ihnen sofort das Wandlungsrecht gewährt hat.
    Das war Ihnen offensichtlich nicht genug.

    Empfohlene Pflichtlektüre für die Redaktion sowie Kommentierende:
    Geschäftsschädigende Äußerungen im Internet
    juraforum.de/forum/t/ehrverletzende-und-geschaeftsschaedigende-aeusserungen-im-internet.241619/

    Ein stets zufriedener Kunde des EDEKA Kollnau der immer zuvorkommend und freundlich bedient wird, auch wenn mal was nicht stimmt.

  7. Es geht um die Art und Weise wie schon berichtet. Zudem muss jeder der mit TK-Ware beruflich umgeht eine entsprechende Schulung absolvieren

    Dieser Betrieb bildet aus!

    Zur Pflichtlektüre – hier dürfte die Pressefreiheit schwerer wiegen.

    Schön, dass Sie so zufrieden sind – hoffe für Sie dass es so bleibt.

  8. Das ist einfach unglaublich und bodenlos unverschämt! Es sollten Chef und Chefin ein Abmahnung gesendet werden – von wem? EDEKA? Verbraucherzentrale? Ordnungsamt?

  9. Das Problem ist doch nicht wirklich die offene Tüte, sondern wie damit umgegangen wird. Freundlichkeit sucht man hier generell ziemlich lange und wird oft gar nicht fündig. Angefangen von der Führungsetage bis zum neuesten Mannschaftsmitglied. Aber wie soll die Herde funktionieren, wenn der Rudelführer es selbst nicht vormacht? Und somit muss jeder Kunde selbst entscheiden, was ihm Freundlichkeit wert ist. Manchmal scheitert es einfach auch nur an der nötigen Alternative. Für mich selbst wiegt die Bequemlichkeit höher als der Wunsch nach freundlicherem Personal. Denn offene Tüten oder andere „Ekelhaftigkeiten“ gibts überall. Nur wird vermutlich anders damit umgegangen. Kundenfreundlicher.

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