Kreis Emmendingen, Waldkirch – Polizeibericht vom 19.3.2013

Bereich Emmendingen

Landkreis Emmendingen,

Verkehrskontrollen

Polizei schaut auf Gurte, Handys und Geschwindigkeit

Wie schon im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Sicherheitsbilanz 2012 angekündigt, hat die Polizei im Kreis Emmendingen unter anderem die „Verkehrsunfälle mit Personenschaden“ als ein Schwerpunktthema ausgemacht und legt daher ein besonderes Augenmerk auf die damit verbundenen Faktoren.

Am Montag wurden in den Bereichen Kenzingen, Emmendingen und Denzlingen zu unterschiedlichen Zeiten gezielte Kontrollen in dieser Richtung durchgeführt.

Dabei mussten insgesamt 33 Autofahrer wegen nicht ordnungsgemäß angelegtem Sicherheitsgurt und sechs Verkehrsteilnehmer wegen unerlaubten Handy-Telefonaten während der Fahrt beanstandet werden.

Bei der zeitlich auf eine gute Stunde begrenzten Geschwindigkeitsmessung in Denzlingen wurden drei Autofahrer mit überhöhtem Tempo gemessen – in einem Fall lag die Höchstgeschwindigkeit innerorts bei 73 km/h, was eine Anzeige zur Folge hat.

Die Polizei weist darauf hin, dass auch künftig mit derartigen Kontrollen im Landkreis zu rechnen ist und man sich auch um einen weiteren Schwerpunkt kümmern wird – um die Verkehrssicherheit rund um das Fahrrad. Bei der Sicherheitsanalyse fiel nämlich auf, dass die Zahl der Unfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrern ebenfalls angestiegen ist.

Forchheim,

Unfall – Vorfahrt missachtet

Am Montagnachmittag kam es an der Einmündung der K 5124 zur K 5114 zu einem Verkehrsunfall. Ein Fahrzeug-Führer wollte aus Richtung Rheinhausen kommend nach links in Richtung Forchheim einbiegen. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines von rechts aus Richtung Wyhl kommenden Fahrzeugführers und kollidierte mit diesem im Einmündungsbereich. Durch den Aufprall wurde der aus Wyhl kommende Pkw nach rechts in den angrenzenden Acker abgewiesen.

An den beiden Fahrzeugen entstand ein geschätzter Sachschaden von 16.000 Euro. Ein Fahrzeugführer wurde leicht verletzt.

Bereich Waldkirch

Waldkirch,

Unfall mit unklarer Situation beim Einparken

Am Montagabend, kurz vor 18.30 Uhr, kam es in der Buchholzer Straße gegenüber dem dortigen Bowling-Center zu einem Unfall beim Rangieren. Unfallbeteiligt waren ein blauer VW Polo mit FR-Kennzeichen und ein silberfarbener Audi A3 mit EM-Kennzeichen. Gegenüber der Polizei gibt es von den beiden Fahrzeugführern unterschiedliche Angaben zum Unfallhergang.

Der VW Polo ist im Bereich der rechten, hinteren Stoßstange beschädigt – der Audi A3 vorne rechts. Die Unfallspuren deuten darauf hin, dass die Beschädigungen beim Einparken bzw. beim entsprechenden Rangieren entstanden sind, wobei unklar ist, ob die Fahrerin des Audi oder der Fahrer des VW Polo den Schaden verursachten.

Die Polizei sucht nun Zeugen des Vorfalls und bittet um Hinweise unter Telefon 07681/40740. Insbesondere könnte auch der Fahrer eines Renault Twingo als Zeuge in Frage kommen. Dieser Pkw, von dem kein Kennzeichen bekannt ist, war offenbar in unmittelbarer Nähe geparkt.

Berichtigung/Ergänzung zu Pressemeldung vom 18.3.2013:

Waldkirch,

Türglasscheibe eingeschlagen

In der gestrigen Meldung wurde berichtet, dass die Täter das Fernseh-Elektrogeschäft nicht betreten hätten. Wie die Ermittlungen jedoch ergaben, hielten sich die Täter sehr wohl im Innern des Geschäftes auf und stahlen Kopfhörer und Telefonkarten.

Hinweise bitte an das Polizeirevier Waldkirch, Telefon 07681/40740.

Waldkirch, Simonswald,

DNA-Analyse klärt verjährten Einbruch

Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung konnte dieser Tage eine vor elf Jahren bei einem Einbruch in Simonswald an einer Fensterbank gesicherte Blutspur einem heute 27 Jahre alten Mann aus dem Elztal zugeordnet werden. So erfreulich es für polizeiliche Ermittler ist, auch nach langer Zeit auf den untrüglichen und zuverlässigen „Kommissar DNA“ zurückgreifen zu können, umso ernüchternder ist in diesem Falle die Tatsache, dass der damals jugendliche Einbrecher heute nicht mehr für seine Tat belangt werden kann.

Der „Besonders schwere Fall des Diebstahls“ (§ 243 Strafgesetzbuch) – und zu diesen Vergehen zählt ein Einbruch – verjährt nach zehn Jahren.

(Quelle: PD Emmendingen)

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