Freiburg: Urteil im Biederbach-Mord – lebenslänglich

Foto: Regiorebellen

Vorsatz und Heimtücke

Hasan M. lockte seine Ex-Geliebte in einen Hinterhalt und tötete sie mit einem Spaten, um die Leiche verschwinden zu lassen, hatte der Täter z.B. bereits VOR der Tat ein Loch im Wald gebuddelt, – was den Vorsatz bestätigt. Heimtückisch war die Tat, weil der Mörder seine Ex-Geliebte mit dem Handy seiner Freundin nach Biederbach lockte um sie zu töten. Die Ex-Geliebte dachte aber die Freundin des Angeklagten habe sie um ein Treffen in Biederbach gebeten – was das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt.

Nach zehntägiger Beweisaufnahme war das Schwurgericht Freiburg zu einem Urteil im Mordprozess gegen den Angeklagten  gekommen und hat ihn wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine  Reihe von Indizien, wie DNA-Spuren, Aussagen von Zeugen und die Auswertung von Handydaten überzeugten die Richter davon, dass der Angeklagte den Mord begangen hat.

Der Angeklagte machte zur Sache keine Angaben, versuchte aber die Tat einem Bekannten unterzuschieben, dieser war z.B. dabei, als der Angeklagte das Loch buddelte, doch wie der Bekannte in seiner Zeugenaussage versicherte, wusste er nicht wofür das Loch wirklich bestimmt war. Nach der Tat habe der Angeklagte ihm erzählt, dass er nun an einem Mord beteiligt sei und ihn gezwungen bei der Spurenbeseitigung zu helfen. Das Gericht schenkte der Version des Angeklagten keinen Glauben, auch weil der vom Angeklagten Beschuldigte keinerlei Bezug zum Mordopfer hatte und auch kein Tatmotiv.

Vielmehr zeigte die Spurensicherung der Polizei, dass der Bekannte sich während der Tatzeit nicht am Tatort befand, was durch Funkmast Einbuchungen seines Smartphones nachgewiesen wurde. Desweiteren war der vom Angeklagten Beschuldigte an seinem Arbeitsplatz, als der Angeklagte von der Kamera einer Tankstelle dabei gefilmt wurde, wie er einen Lieferwagen von einem Grundstück fuhr und nach ca. 20 Minuten mit dem Lieferwagen und dem Anhänger zurück kehrte, indem die Polizei am selben Abend die Leiche der Getöteten entdeckte.

Als der Angeklagte in die Tankstelle ging, zeichnete die Überwachungskamera der Tankstelle den Angeklagten dabei auf und dokumentierte so, dass Angeklagte grüne Gummistiefel trug. Bei der Polizei hatte der Angeklagte jedoch behauptet, er habe noch nie grüne Gummistiefel getragen. An diesen Gummistiefeln wurde Blut der Getöteten gefunden.

Das Tatmotiv sehen die Richter darin, dass die Lebensgefährtin des Angeklagten die Beziehung zu ihm beendetet, nachdem seine Ex-Geliebte  ihr von der Affäre erzählt hatte. Er hoffte seine Lebensgefährtin würde zu ihm zurück kehren, wenn es die Ex-Geliebte nicht mehr gäbe.

Die Verteidigung hat Revision angekündigt

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