Freiburg: Polizeibericht vom 23.10.2014

Freiburg aktuelle Polizeimeldungen
Symbol-Foto: Polizei

Polizei Presse vom 23. Oktober 2014

Freiburg

Polizei – Meldungen

Freiburg: Gleich 3 Verstöße

Abgefahrene Reifen, keine Fahrerlaubnis & illegale Beschäftigung: Im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsstreife wurde durch die Beamten der Verkehrspolizei Freiburg im Industriegebiet Freiburg-Nord am 22.10.2014 gegen 08:30 Uhr ein ca. 30-jähriger Deutscher aus dem Raum Lahr mit seinem Kleintransporter angehalten und überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Bereifung am Sprinter völlig abgefahren war. Ferner konnte der Fahrer keinen Führerschein vorzeigen. Er gab völlig fadenscheinig an, dass er diese zu Hause vergessen habe. Ermittlungen der Beamten ergaben, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits wegen Drogendelikten endgültig entzogen wurde. Des Weiteren wurde festgestellt, dass sein rumänischer Beifahrer, welcher bei ihm beschäftigt ist, nicht ordnungsgemäß angemeldet war. Da das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis kein Kavaliersdelikt ist, wird sich die Staatsanwaltschaft Freiburg mit dem Fall beschäftigen.

Gottenheim: Reitunfall

Mädchen schwer verletzt: Eine 16-jährige Reiterin zog sich beim Sturz vom Pferd am Mittwoch, 22. Oktober 2014, gegen 11:30 Uhr, schwerere Verletzungen zu. Die Reiterin war in der Nähe eines Reiterhofes auf Gemarkung Gottenheim auf freiem Feld unterwegs, als ihr Pferd plötzlich scheute und zu Fall kam. Das Pferd stürzte auf die Reiterin, die nach notärztlicher Versorgung mit dem Rettungshubschrauber in eine Freiburger Klinik geflogen wurde. Der Grund für das Scheuen des Reitpferdes ist nicht bekannt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegt kein Fremdverschulden vor.

Umkirch: Fahrtenschreiber manipuliert

Umkirch/Gewerbegebiet: Am Mittwochmorgen führte die Verkehrspolizei Freiburg eine Schwerverkehrskontrolle mit Schwerpunkt Manipulation von Fahrtenschreibern im Gewerbegebiet Umkirch durch. Hierbei fiel ein rumänischer Sattelzug auf, der 23 Tonnen Obst aus den Niederlanden anlieferte. Der Sattelzug war besetzt mit zwei rumänischen Fahrern im Alter von 20 und 51 Jahren. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren die Fahrer bereits seit über 22 Stunden nonstop unterwegs, was den gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten durch und durch zuwider läuft. Um einem Bußgeld gegen den Ruhezeitverstoß vorzubeugen, entschied der technisch kundige 20-jährige Fahrer widerrechtlich in den technischen Aufzeichnungsprozess einzugreifen. Der Fahrtenschreiber zeichnete sodann – anstelle von Lenktätigkeit mit Geschwindigkeit – Ruhezeit mit Stillstand auf. Nebeneffekt der Manipulation war die Deaktivierung aller Fahrstabilitätshilfen, weshalb mit der Manipulation nicht nur die übermüdeten Fahrer eine erhöhte Gefahr darstellten sondern auch fahrzeugtechnisch von einer erhöhten Gefahr auszugehen war.

Der Fahrer wurde von den Polizeibeamten in flagranti während der Manipulation angetroffen. Der Fahrer gab gegenüber den Polizeibeamten an, dass er bei Erreichen der zulässigen Schichtzeit stets die Manipulationseinrichtung einsetzt, um bestimmungsgemäß Be- und Entladen zu können. Der Fahrer bekam allerdings die telefonische Unternehmensweisung, diese Aussage bei der schriftlichen polizeilichen Vernehmung nicht zu wiederholen. Aufgrund der Manipulationsvorrichtung konnten die Polizeibeamten für den Kontrollzeitraum keine „aufgezeichneten“ Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten feststellen. Neben einer sofortigen neunstündigen Zwangspause musste der Fahrer eine Kaution in Höhe von 1200 Euro hinterlegen. Hinzu kamen die Kosten für die technische Untersuchung in einer Fachwerkstatt.

Müllheim: Drogen am Steuer

Am Mittwochabend, 22. Oktober musste die Polizei Müllheim einem jungen Fahrzeuglenker die Weiterfahrt untersagen. Der 23-jährige Pkw-Lenker war gegen 21.00 Uhr in der Schwarzwaldstraße in Müllheim unter Drogeneinfluss unterwegs gewesen. Ein Drogenschnelltest zeigte die Einnahme von Cannabisprodukten. Der junge Mann räumte ein, einen Joint geraucht zu haben und übergab den Beamten zudem eine kleinere Menge Marihuana. Der 23-Jährige muss jetzt mit einem Fahrverbot und einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen.

Breisach: Trunkenheitsfahrt

Anlässlich einer Verkehrskontrolle am 23. Oktober 2014, um 03:10 Uhr, in Breisach, Burkheimer Landstraße, wurden bei einem 40-jährigen Fahrzeuglenker deutliche Anzeichen einer vorliegenden Alkoholisierung festgestellt. Der durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Der Fahrzeugführer musste sich daraufhin einer Blutprobe unterziehen; sein Führerschein wurde einbehalten. Er gelangt wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Anzeige.

Breisach: Vorfahrtsverletzung

Aufgrund einer Vorfahrtsverletzung kam es am 22. Oktober 2014, um 09:25 Uhr, auf Gemarkung Breisach im Einmündungsbereich der K 4933 in die L 134 zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Schaden von 5.500 Euro entstand. Ein 44-jähriger Fahrzeugführer hatte bei seinem Einbiegevorgang von der K 4933 nach links in die L 134 einen vorfahrtsberechtigten Pkw übersehen.

(Quelle: PP Freiburg)

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