Freiburg: Polizeibericht vom 21.02.2014

Freiburg
Polizei – Meldungen

Freiburg – B31,  Hinterzarten Posthalde,

Stau nach Unfall

Freiburg: Zwischen Hinterzarten-Posthalde und Falkensteig ereignete sich am 21.02.2014 kurz nach 12:00 Uhr ein Unfall.

Nach bisherigem Kenntnisstand geriet ein alleinbeteiligter Autofahrer auf der B31 Donaueschingen Richtung Freiburg aus der Kurve, wodurch sich dessen Auto überschlug. Der Fahrer wurde hierdurch nach gegenwärtigen Informationen glücklicherweise nur leicht verletzt. Rasch bildete sich aufgrund der ungesicherten Unfallstelle ein Rückstau.

Die Unfallaufnahme ist bereits im Gange, ein Abschlepper fährt an, um die Fahrbahn zu räumen.

Titisee-Neustadt,

2 x Einbruch

OT Neustadt, Zwei Einbrüche in Firmengebäude; Eine Firma zum wiederholten Mal heimgesucht

Freiburg: Im Zeitraum vom 19.02.2014, 21:00 Uhr, bis zum 20.02.2014, 06:15 Uhr, stiegen dreiste Einbrecher zum zweiten Mal in eine Firma in Titisee-Neustadt, OT Neustadt, im Bereich der Unterstadt, ein. Wie auch schon im November 2013 geschehen, verschafften sich die bislang unbekannten Täter erneut über ein Fenster Zutritt.

Im Bürokomplex wurden Schränke durchwühlt und Akteninhalte auf dem Boden zerstreut. Es wuden mehrere Aktenordner, Bargeld und ein Samsung Galaxy S4 entwendet. Der Diebstahlsschaden beläuft sich auf ca. 900 Euro, der Sachschaden auf ca. 2000 Euro.

Im gleichen Zeitraum wurde an einem weiteren Firmengebäude, in der Unterstadt von Neustadt, eine Scheibe eingeschlagen. Möglicherweise wurden der, oder die Täter bei der Tatausführung gestört, weshalb sie sich entfernten, ohne in das Gebäude eingedrungen zu sein. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 1000 Euro.

Mögliche Hinweisgeber setzten sich bitte mit dem Polizeirevier Titisee-Neustadt, Tel.: 07651/9336-0, in Verbindung.

Breisach,

Versuchter Einbruch

Breisach: In der Nacht zum Freitag, 21. Februar 2014, war eine Gaststätte in der Rempartstraße in Breisach offensichtlich das Ziel von Einbrechern. Zunächst war von dort kurz vor 01:30 Uhr ein Alarm ausgegangen. Bei einer sofortigen Überprüfung durch die Polizei konnte jedoch nichts festgestellt werden. Nachdem die Streife wieder abgerückt war, wurde kurz vor 02:30 Uhr erneut ein Alarm ausgelöst.

Beim Eintreffen der Polizei wurden vier flüchtende Personen gesichtet. Diese trennten sich und konnten trotz sofortiger Verfolgung nicht gestellt werden. In der Nähe des vermeintlichen Tatorts wurde ein Fahrzeug sichergestellt, das von den Personen nach Auskunft eines Zeugen benutzt worden war. Hier wurden neben umfangreichem Einbruchswerkzeug mehrere Hinweise auf die Benutzer, die nicht aus der hiesigen Raumschaft stammen, aufgefunden. Der Pkw wurde abgeschleppt. An der Gaststätte konnten keine Aufbruchspuren festgestellt werden.

Offensichtlich waren die Täter durch das Auslösen der Alarmanlage am weiteren Vorgehen gehindert worden. Die Ermittlungen dauern an.

Freiburg, A5,

Schwerverkehrskontrolle

Gemarkung Neuenburg, BA-KA, Parkplatz, Neuenburg-Ost:
Mehrere Klein-Lkw deutlich überladen und verkehrsunsicher

Freiburg:  Im Rahmen einer am 20.02.2014 von der Verkehrspolizei Freiburg (Verkehrsgruppe Gewerblicher Güter- und Personenverkehr) durchgeführten Schwerverkehrskontrolle, wurden mehrere Klein-Lkw sowie deren mitgeführte Anhänger mittels polizeieigener Wiegesysteme vor Ort verwogen.

Wie so oft, waren auch am heutigen Tag mehrere schwarze Schafe unterwegs. So auch der polnische Fahrer eines mit Unfallfahrzeugen und Möbeln beladener Klein-Lkw mit Anhänger, welcher sich auf der Fahrt von Frankreich nach Polen befand. Im vorliegenden Fall war die zulässige Gesamtmasse der Beförderungseinheit am Lkw mit 2060 kg um 27 % sowie am Anhänger mit 1780 kg um 39 % deutlich überschritten.

Bei Überladungen in dieser Größenordnung wird regelmäßig davon ausgegangen, dass der verantwortliche Transporteur hierdurch entweder eine zusätzliche Fahrt oder den Einsatz eines weiteren Fahrzeuges einsparen möchte. Da die hierbei eingesparten Transport- kosten deutlich über dem im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erwartenden Bußgeld lagen, wurde hier das Instrument der Gewinnabschöpfung angewandt.

In Anlehnung an der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde ein Verfallsbetrag in Höhe von 900 Euro festgesetzt und erhoben. Die Weiterfahrt konnte erst wieder gestattet werden, nachdem Teile der Ladung in einer nahegelegenen Spedition abgeladen wurden. In zwei weiteren Fällen wurden ebenfalls deutliche Gewichtsüberschreitungen festgestellt.

Bei einem polnischen Klein-Lkw mit Anhänger, wurden an dem mit einem Pkw beladenen Anhänger zudem gravierende Bremsenmängel festgestellt, sodass dieser als verkehrsunsicher eingestuft werden musste. Zur Sicherung der Bußgeldverfahren wurden Kautionen von mehreren Hundert Euro erhoben. Auch hier war an eine Weiterfahrt vorerst nicht zu denken.

(Quelle: PP Freiburg)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein