Freiburg: Polizeibericht vom 18.4.2013

Freiburg
Polizei- Meldungen

Ihringen, Bötzingen,

Unfall

Totalschaden

Am 17.04.2013 ereignete sich gegen 11.30 Uhr auf der Landesstraße 114 zwischen Wasenweiler und Bötzingen ein Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden in Höhe von ca. 9000 Euro entstand. Ein Pkw befuhr die L 114 in Richtung Bötzingen und wollte hier nach links in einen landwirtschaftlichen Weg einbiegen. Der Fahrer übersah ein entgegenkommendes Fahrzeug, das von einer Frau gesteuert wurde, und es kam zum Frontalzusammenstoß.

Beide Fahrzeuglenker zogen sich leichte Verletzungen zu, die Pkw wurden total beschädigt. Die freiwillige Feuerwehr Bötzingen unterstützte bei der Räumung der Unfallstelle, die Fahrzeuge wurden abgeschleppt.

Freiburg-Wiehre,

Täterfestnahme nach Einbruch in Geschäft

Aufmerksamer Zeuge ermöglicht Täterfestnahme

Am 18.04.2013 wurde der Polizei gegen 03:20 Uhr von einem Anwohner mitgeteilt, dass er verdächtige Geräusche wahrnehmen würde. Die Polizei kann nach beschleunigter Anfahrt mit mehreren Streifen zwei verdächtige männliche Personen an einer geöffneten Türe im Erdgeschoss des Anwesens, in welchem sich ein Geschäft befindet, antreffen. Als die beiden die Polizei bemerken, versuchen sie zu flüchten. Lediglich einem der beiden gelingt dies allerdings. Eine Streife des Polizeireviers Freiburg-Süd kann den zweiten Tatverdächtigen auf frischer Tat festnehmen.

Innerhalb des aufgebrochenen Geschäfts führt eine Verbindungstüre in ein Treppenhaus. An dieser waren massive Hebelspuren festzustellen. Das Treppenhaus führt zu den Räumlichkeiten des Amts für öffentliche Ordnung Freiburg, sowie mehreren Büros von Dienstleistungsunternehmen. Das Öffnen dieser massiven Treppenhaustüre gelang den Tätern jedoch nicht.

Der 37jährige moldawische Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen. Nach dem Mittäter wird weiterhin gefahndet. Es handelt sich um einen jungen, schlanken Mann, ca. 1.80 m groß, der zum Tatzeitpunkt einen grauen Kapuzenpulli und Jeans trug und in Richtung Kirchstrasse flüchtete. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.500 Euro, entwenden konnten die Täter glücklicherweise nichts.

Hinweise können an die Zentrale Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei unter 0761 – 296080 oder rund um die Uhr an die Kriminalpolizei Freiburg unter 0761 – 8824884 gegeben werden.

Freiburg – Haslach,

Verkehrskontrolle von Fahrradfahrern

18 Rotlichtverstösse in 1,5 Stunden

Die Verkehrspolizei Freiburg führte am 16.04.2013 im Bereich der Günterstalstrasse / Ecke Basler Strasse eine Verkehrskontrolle von Fahrradfahrern durch. Im Mittelpunkt standen hierbei Rotlichtverstösse.

Im Zeitraum von etwa 1,5 Stunden mussten 18 Fahrradfahrer beanstandet werden, die jetzt mit einem Bußgeld von mindestens 45, Euro und einem Punkt zu rechnen haben.

Löffingen,

Jugendliche frisieren Mofas

Strafanzeigen wegen technischen Veränderungen an Kleinkrafträdern

Am 17.04.2013 wurden vom Polizeiposten Löffingen drei strafrechtlich relevante Verstöße wegen technischer Veränderungen an zwei Rollern sowie einem FmH 25 festgestellt. In allen Fällen führten die Jugendlichen Veränderungen durch, die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie dem Versicherungsschutz führten.

Durch die technischen Veränderungen wurde die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit dieser Zweiräder deutlich erhöht, in einem Fall führten diese zu einer Höchstgeschwindigkeit von über 80 km/h. Ein Jugendlicher versuchte sich einer Kontrolle durch Flucht mit dem FmH 25 über die Felder zu entziehen. Er konnte später ermittelt und Zuhause angetroffen werden.

In allen Fällen werden Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz durch Erlöschen der Betriebserlaubnis vorgelegt.

Angeschlossen sind Erläuterungen zum Fahrererlaubnisrecht, das ab dem 19.01.2013 geändert wurde:

Für das Führen eines FmH 25 ist bei einem Mindestalter von 15 Jahren lediglich eine Prüfbescheinigung erforderlich. Beim Führen eines FmH oder Rollers bis 45 km/h ist die Klasse AM, ab 50 km/h oder über 50 cm3 Hubraum bzw. 4 kW Leistung ein Führerschein der Klasse A1 jeweils ab einem Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.

Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und bis 11 kW Nennleistung gelten als Krafträder der Klasse A1, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Die Klasse A2 ab 18 Jahren ist Leistungsbeschränkt auf 35 kW, ab 24 Jahren kann die offene Klasse A ohne Leistungsbeschränkung für Zweiräder direkt erteilt werden. Das Mindestalter der Klasse A beträgt 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Ab dem 19.01.13 wurden Neuerungen im Fahrerlaubnisrecht umgesetzt. Es wurde mit der Klasse AM ein EU-weiter Mopedführerschein ab 16 eingeführt.

Einführung der Fahrerlaubnisklasse AM:

In der europaweit harmonisierten Fahrerlaubnisklasse AM werden die bisherigen nationalen Fahrerlaubnisklassen M und S zusammengefasst.

Die FE-Klasse AM berechtigt zum Fahren von:

  • zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern
  • vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Leermasse bis zu 350 kg)

jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50 cm3 Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Das Mindestalter aus § 10 FeV für die Klasse AM wurde auf 16 Jahre festgelegt.

Neuordnung der Zweiradklassen A1, A2 und A:

Die Zweiradklassen wurden inhaltlich neu definiert. Um den „Stufenzugang“ weiter zu stärken, wurde die Klasse A2 eingeführt. Beim Aufstieg von A1 zu A2, bzw. A2 zu A, entfällt die bisher obligatorische theoretische Prüfung. Es muss lediglich eine praktische Prüfung absolviert werden. In den Klassen A1 und A2 wurde als zusätzliche Anforderung ein maximales Leistungsgewicht (Leistung in kW/Gewicht in kg) eingeführt.

Außerdem wird zum Führen von sog. Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern) zukünftig eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A (bisher i.d.R. Klasse B) benötigt, sofern sie über 50 cm3 Hubraum bzw. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegen.

(Quelle: PD Freiburg)

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