Freiburg: Oberried – Jäger erschießt Pferd aus Versehen

Jäger verwechselt Wallach mit Wildschwein?

Meldung vom 17.9.2012

Freiburg, Oberried, OT- St. Wilhelm: – Jäger erlegt versehentlich Wallach

Polizeiposten Kirchzarten ermittelt; Telefon 07661/90870

Der Polizeiposten in Kirchzarten, ermittelt seit dem letzten Wochenende, , in einem äußerst kuriosen Fall. Aufgrund von Wildschwein-Schäden, die in letzter Zeit vermehrt auftraten, waren einige Jäger mit diesem Problem beschäftigt.

20-jähriger Wallach wird Opfer eines Fehlschusses

Ein 45-jähriger Jäger, hat am späten Samstagabend (15.9.2012), kurz vor 24 Uhr, im Oberrieder Ortsteil St. Wilhelm, Bereich Katzensteig, an einem Wiesenrand eine Wildsau gesehen und diese beim ersten Schuss verfehlt.

Kurze Zeit später, hat der als erfahren, ruhig und besonnen geltende Mann, eine Bewegung wahrgenommen, berichtete er der Polizei. In der Annahme, es handelt sich dabei um die verfehlte Wildsau, habe er dann nochmals geschossen.

Dabei traf er jedoch den Wallach, der augenblicklich tot gewesen sein soll.

Tierarzt und Kreisjagdamt in die Ermittlungen eingebunden

Die Polizei zog einen Veterinär zu den Ermittlungen hinzu, der bei dem Wallach einen Herzschuss feststellte, welcher sofort zum Tod geführt habe.

Das Pferd gehörte einer Frau aus dem Markgräflerland.

Auch das Kreisjagdamt, beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, ist informiert und in die Ermittlungen, ebenfalls mit eingebunden.

Der Polizeiposten Kirchzarten untersucht derzeit, ob sich der Jäger einer Verfehlung schuldig gemacht hat.

(Quelle: PD Freiburg)

2 Kommentare

  1. Kurz vor 24 Uhr?? Kein Vollmond- keine Sicht. Künstliche Lichtquellen sind untersagt ebenso Nachtsichtzielgeräte. Da fragt man noch ob er sich eines Vergehens schuldig gemacht hat. Er hätte überhaupt nicht jagen dürfen. Siehe BJagdG §19
    5.
    a)
    künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;
    Jagdschein weg sonst ist es nächstes mal vielleicht ein Mensch. Unter ähnlichen Bedingungen wurde der 26jährige in Bayern (Franken) erschossen.

  2. „Das Kreisjagdamt ist informiert und in den Untersuchungsfall mit eingebunden“! Du liebe Güte, da sollen Jäger über einen Jagdkollegen urteilen, da weiß man doch von Vorneherein, was dabei herauskommt, nämlich
    gar nichts!
    Bei so vielen Jagdvergehen, wie in diesem Fall (und das ist leider kein Einzelfall), gehört der Jagdschein abgenommen und eine dicke Strafe dazu.

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