Freiburg & Emmendingen: Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017

    kriminalstatistik 2017 für Emmendingen und Freiburg
    Freiburg & Emmendingen: Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 - Bild/Grafik: © Polizeipräsidium Freiburg

    Polizeipräsidium Freiburg – Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg sowie den Landkreis Emmendingen

    Freiburg – Emmendingen: Das Polizeipräsidium Freiburg ist für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben für den Stadtkreis Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut zuständig.

    Am Mittwoch, 21.03.2017, präsentierte der Leiter der Direktion Polizeireviere, Leitender Polizeidirektor Berthold Fingerlin, in Vertretung des Polizeipräsidenten Bernhard Rotzinger, gemeinsam mit dem Leiter des Kriminalkommissariats Emmendingen, Kriminaloberrat Richard Kerber, dem Leiter des Polizeireviers Emmendingen, Kriminaloberrat Achim Meyer und dem stellvertretenden Leiter des Polizeireviers Waldkirch, Erster Polizeihauptkommissar Rocco Braccio, die Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklungen des Jahres 2017 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg. Zudem wurden die detaillierten Zahlen und Fakten der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Landkreis Emmendingen vorgestellt.

    Als Gastgeber der PKS-Präsentation im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes fungierte – wie schon in den Jahren zuvor – Landrat Hanno Hurth, der in seinem Amt als Vorsitzender des Fördervereins Sicherer Landkreis e. V. im Anschluss an die Darstellung der PKS-Zahlen Ausführungen zur aktuellen Kriminal- und Verkehrsprävention im Landkreis Emmendingen machte.

    Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) – Aufgaben und Bedeutung: Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.

    Um das statistische Datenmaterial unter diesen Gesichtspunkten optimal ausschöpfen zu können, ist es erforderlich, die mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vorliegenden Feststellungen – ungeachtet der späteren Selektionsvorgänge im Strafverfahren – unverändert in der PKS zu erfassen und in Bezug auf die Verwendung juristischer Begriffe in den PKS-Richtlinien nicht ohne weiteres von einem rechtsdogmatischen Verständnis der Termini auszugehen.

    Im Einzelnen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten,

    Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.

    Inhalt: 

    • In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in Monatszeiträumen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog der PKS-Richtlinien und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst.
    • Straftaten nach Ländergesetzen des Nebenstrafrechts werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, mit Ausnahme der Datenschutz- und etwaiger Versammlungsgesetze, nicht erfasst.
    • In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, nicht enthalten.
    • Antragsdelikte sind auch dann statistisch zu erfassen, wenn der Strafantrag nicht gestellt oder zurückgezogen wurde.
    • Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz wegen unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte nicht vergleichbar.

    Polizeipräsidium Freiburg – Gesamtübersicht

    • Die Anzahl der von der Polizei registrierten Straftaten ist zurückgegangen, die Aufklärungsquote weiter verbessert worden
    • Rückgang bei den Wohnungseinbrüchen – jedoch signifikant steigende Fallzahlen zum Jahresende (Dunkle Jahreszeit)

    Die registrierten Straftaten im gesamten Dienstbereich des Polizeipräsidiums Freiburg haben um  2.936 Fälle (-3,8 %) im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Insgesamt wurden 75.045 Straftaten im Jahr 2017 registriert. Ohne die festgestellten spezifischen Verstöße gegen das AufenthG, AsylG und FreizügG/EU sind die Straftaten um 2.747Fälle auf 68.004 (-3,9 %) zurückgegangen.

    Das Polizeipräsidium Freiburg ist für mehr als eine Million Einwohner zuständig. Die Häufigkeitszahl (HZ) des Polizeipräsidiums Freiburg ist mit 7.163 nach den Polizeipräsidien Stuttgart und Mannheim die dritthöchste HZ aller Polizeipräsidien in Baden-Württemberg. Sie gibt an, wie viele Straftaten rechnerisch auf 100.000 Einwohner entfallen. Betrachtet man die Stadt- und Landkreise getrennt, ist festzustellen, dass die Stadt Freiburg mit 12.237 Straftaten pro 100.000 Einwohner den schlechtesten Wert aufweist, noch vor dem Stadtkreis Mannheim und der Stadt Heidelberg. Im Land Baden-Württemberg liegt die HZ bei 5.295. Während der Landkreis Lörrach mit 9.484 weit über dem Durchschnitt des Landes liegt, zeigen die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut und Emmendingen bessere Werte. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass in allen Bereichen des Polizeipräsidiums die Anzahl der erfassten Straftaten zurückging. (Hinweis: Für die Pressemeldung wurde die aus der Gesamtzahl aller registrierten Straftaten gebildete HZ verwendet.)

    Die Aufklärungsquote ist um 2,8 Prozentpunkte auf 64,8 Prozent gestiegen. Im Land Baden-Württemberg sind die Straftaten insgesamt um 4,8 Prozent zurückgegangen. Die Aufklärungsquote liegt bei 62,4 Prozent.

    Ein Vergleich der  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist aufgrund einer Strafrechtsänderung und der damit verbundenen Schlüsseländerung in der PKS nur sehr eingeschränkt möglich. Es kam zu Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch, welche unmittelbaren Einfluss auf diesen Deliktsbereich haben. Es wurden die neuen Tatbestände der sexuellen Belästigung (§ 184i) und der Paragraph 184j neu eingeführt. Im Jahr 2017 wurden 666 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert.

    Die Rohheitsdelikte und die Delikte gegen die persönliche Freiheit gingen um 303 Fälle (-3,1 %) zurück. Die Anzahl der Körperverletzungsdelikte reduzierte sich um 261 Fälle. Insgesamt ist unter dem Summenschlüssel der Straßenkriminalität ein Rückgang um 10,5 Prozent oder 1.508 Fällen zu verzeichnen.

    Erneut sind die Fallzahlen im Bereich des einfachen Diebstahls um 1.593 Fälle (-10,7 %) gesunken, wie auch die Anzahl der schweren Diebstähle um 1.207 Fälle (-10,9 %). Erfreulich ist auch der Rückgang beim Wohnungseinbruch. Hier reduzierten sich die Fälle um 292 Straftaten, ebenso wie in den Bereichen der Fahrraddiebstähle unter erschwerten Umständen und der Diebstähle an/aus Kfz unter erschwerten Umständen. Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs stellt sowohl landesweit als auch innerhalb des PP Freiburg einen Schwerpunkt der repressiven und präventiven Polizeiarbeit dar. Die Erfahrung, dass mit Beginn der dunklen Jahreszeit von einem teils signifikanten Anstieg der Fallzahlen auszugehen ist, hat sich im Jahr 2017 bestätigt.

    Die Fälle des Erschleichens von Leistungen (z.B. durch „Schwarzfahren“) sind im letzten Jahr um 624 gestiegen, nachdem sie im Jahr 2016 um 1000 gefallen waren. Insgesamt hat sich der Bereich Vermögens- und Fälschungsdelikte nur leicht zum Vorjahr verändert (-0,4 %).

    Bei den sonstigen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches ist im Jahr 2017 ein Abnahme um 818 Fälle (- 6 %) festzustellen. Hier sind vor allem die Fälle der Sachbeschädigung um 704 Taten zurückgegangen.

    Dem steht eine Steigerung bei dem Delikt Widerstand gegen die Staatsgewalt gegenüber. Hier war eine Steigerung um 34,1 Prozent oder um 61 Fälle auf 240 zu verzeichnen.

    Einen Zuwachs um 950 Fälle gab es bei den strafrechtlichen Nebengesetzen. Dies ist insbesondere auf die Fallzahlen bei den Rauschgiftdelikten zurückzuführen. Diese stiegen um 20 % auf 1.062 Fälle, was auch aus einem erhöhten Kontrolldruck der Polizei resultiert.

    Landkreis Emmendingen

    •    Rückgang der Straftaten
    •    Anstieg der Aufklärungsquote
    •    Abnahme bei den Diebstahlsdelikten unter erschwerten Umständen
    •    Zunahme bei der Rauschgiftkriminalität

    Die registrierten Straftaten im Landkreis Emmendingen sind um 250 Fälle (-3,7 %) auf 6.482 Fälle gesunken. Gleichzeitig konnte die Aufklärungsquote um 3,1 Prozentpunkte auf 61,4 Prozent verbessert werden. Ohne die spezifischen Verstöße gegen das AufentG, AsylG oder FreizügG/EU würde der Rückgang bei 247 Fällen (-3,7 %) liegen. Mit diesem Ergebnis liegen die Fallzahlen deutlich unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 7.002 Delikten. Entgegen diesem Trend war in Emmendingen und Teningen ein leichter Anstieg der Straftaten zu verzeichnen.

    Die Häufigkeitszahl für den Landkreis Emmendingen beträgt 3.971.

    Auf 100.000 Einwohner entfallen somit rein statistisch 3.971 Straftaten. Emmendingen ist somit der Landkreis mit der geringsten Kriminalitätsbelastung bezogen auf die Anzahl der Einwohner im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg. Die Häufigkeitszahl für das gesamte Polizeipräsidium liegt bei 7.163, im Land Baden-Württemberg bei 5.295. Eine günstigere weisen nur noch die Landkreise Tuttlingen und Rottweil auf.

    Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen ist um 37 Tatverdächtige auf 2.986 gestiegen. Hierzu wurden nur die Straftaten ohne die Verstöße gegen das AufenthaltG, AsylG oder FreizügG/EU herangezogen. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen verharrte nahezu auf dem Vorjahresniveau (2016: 30,2 %, 2017: 30,7 %). 13,8 Prozent von ihnen hatte den Wohnort im Ausland, auch dies entspricht der Zahl aus 2016.

    Von den 916 ausländischen Tatverdächtigen waren 209 Asylbewerber/Flüchtlinge. Betrachtet man die aufgeklärten Fälle, so waren es 259 Straftaten, an denen zumindest ein Asylbewerber beteiligt war. Dies ist eine Abnahme von 67 Fällen oder 20,6 Prozent.

    Die meisten ausländischen Tatverdächtigen kamen aus Rumänien, gefolgt von der Türkei, Italien, Syrien und Frankreich.

    Die Fälle der Gewaltkriminalität liegen auf Vorjahresniveau. 2016 wurden 216 Delikte gezählt, im letzten Jahr 217. An diesen Straftaten ist der der größte Teil (77,9 Prozent) auf gefährliche oder schwere Körperverletzungen zurückzuführen.

    Im Jahr 2017 wurden sechs Straftaten gegen das Leben erfasst und alle wurden aufgeklärt. Der Mord an einer Joggerin in Endingen konnte zwischenzeitlich geklärt werden. Dieser Fall erscheint statistisch als aufgeklärter Fall in der PKS 2017, die Tatzeit war im Jahr 2016 und wurde in der PKS 2016 noch als ungeklärt geführt.

    Im Jahr 2017 wurden 71 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Ein Vergleich zum Vorjahr ist aber aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (beispielweise wurde der Straftatbestand der sexuellen Belästigung gem. § 184 i StGB eingeführt) nur eingeschränkt möglich. Sexuelle Belästigungen wurden in 17 Fällen erfasst. Von diesen insgesamt 71 Straftaten konnten 58 Fälle geklärt werden, dies entspricht einer Aufklärungsquote von 81,7 Prozent.

    Bei den Rohheitsdelikten/Delikte gegen die persönliche Freiheit ist ein Rückgang um 43 Fälle (- 4 %) auf 1.044 Fälle zu verzeichnen.

    Allein beim Raub, der Bestandteil dieses Summenschlüssels ist, fielen die erfassten Taten um 13 Fälle. Die Raubdelikte sind auf 34 Taten gesunken. Der Zehnjahresschnitt liegt im Landkreis Emmendingen bei 38 Delikten. Von den 34 Fällen wurden 32 geklärt, was einer Quote von 94,1 Prozent entspricht.

    Bei den Diebstahlsdelikten verringerten sich die Taten um 237 Fälle auf 2.322 (-9,3 %). Die einfachen Diebstähle gingen um 3,9 Prozent zurück, die Diebstähle unter erschwerten Umständen haben um 14,1 Prozent abgenommen. Die Anzahl der einfachen Diebstähle liegt bei 1.161, die schweren Diebstähle ebenso bei 1.161 Fällen. Im Zehnjahresvergleich liegen die Diebstahlsdelikte unter dem Durchschnittswert. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist nach dem starken Rückgang 2015 und einem leichten Anstieg 2016 wieder gesunken und zwar um 40 Fälle auf 96 Delikte (-29,4 %). Hier wird der langjährige Durchschnitt von 147 Delikten nicht erreicht. Trotz dieses Rückganges sind Emmendingen und Denzlingen, wo die Fälle von sechs auf 17 zunahmen, am stärksten betroffen.

    Präsidiumsweit war ein Rückgang um 20,9 Prozent oder 292 Fälle zu verzeichnen. Absolut wurden 1.106 Fälle aufgenommen. Nach der höchsten Zahl von Wohnungseinbrüchen im vergangenen Jahr liegt nun die Anzahl unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1.153 Delikten im gesamten Zuständigkeitsbereich des PP Freiburg. Nach wie vor stellen die Wohnungseinbrüche die Polizei vor besondere Herausforderungen.

    Die Zahl der Vermögens- und Fälschungsdelikte ist zurückgegangen, und zwar insgesamt um 97 Delikte (-8,1 %) auf jetzt 1.106 Fälle.

    Im Bereich der sonstigen Straftatbestände des Strafgesetzbuches sind die Zahlen leicht gestiegen und zwar um einen Prozentpunkt auf 1.366 Fälle. Hier schlagen neben Beleidigung und Hausfriedensbruch hauptsächlich Sachbeschädigungen zu Buche. In diesen Deliktsbereich fällt auch der Widerstand gegen die Staatsgewalt, der von 20 auf 16 Fälle zurückging (-20 %).

    FreizügG/EU um 3 Fälle (-7,7 %) auf 567 registrierte Delikte gefallen, dagegen stiegen die Straftaten im Bereich der Rauschgiftdelikte (nach BtmG) an, wo es mit 444 Delikten 120 Fälle mehr als im Vorjahr zu bearbeiten gab (+37 %).

    Betrugsstraftaten zum Nachteil älterer Menschen haben zugenommen. In diesem Deliktsbereich wurden 27 Fälle erfasst, was eine Steigerung um 92,9 Prozent bedeutet. In 26 Fällen blieb es beim Versuch. Dieser Phänomenbereich umfasst die sogenannten Enkeltricks, Schockanrufe oder angebliche Polizeibeamte.

    (Quelle: Polizeipräsidium Freiburg:

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