Freiburg: A5 Kontrollen von Kleintransportern

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Foto: Polizei

 A5 | Autobahnpolizei kontrolliert Kleintransporter

Anhängelast eines Kleintransporters um 88 % überschritten. Ein anderer Kleinlastwagen hatte das zulässige Gesamtgewicht um 42 % überschritten.

Wieder einmal wurden die Kleintransporter, welche oft als Schnelltransporter oder in der Handwerkerbranche eingesetzt sind, kontrolliert. Bei einer am heutigen Dienstagvormittag durchgeführten 3-Stündigen Schwerpunktkontrolle des Autobahnpolizeirevier Umkirch auf der A5, kurz vor Freiburg, wurden von den insgesamt 15 kontrollierten Kleintransportern fünf beanstandet. Bei vier Kleinlastwagen waren die zulässigen Gesamtgewichte massiv überschritten.

Ein Kleintransportergespann wurde in die Kontrollstelle eingewiesen weil das relativ kleine Zugfahrzeug einen mit Split voll beladenen großen Anhänger zog. Wie danach auf der polizeieigenen „Wiegestraße“ festgestellt, war neben Achslastüberschreitungen, die max. Anhängelast des Klein-Lkw um 88 Prozent überschritten. Außerdem hätte die Ladung während der Fahrt abgedeckt werden müssen, da der Anhänger randvoll beladen war und die Gefahr bestand, dass schon bei einer leichten Bremsung das Split über die Bordwände hätte fallen können. Des Weiteren war ein Reifen völlig abgefahren.

Ein Transportlastwagen wurde angehalten, weil er in totaler Schieflage über die A 5 „kroch“. Das traurige Wiegeergebnis betrug hier, dass die zulässige hintere Achslast von um 2.300 kg überschritten und das Gesamtgewicht des Lkw von 6.500 kg um 2.800 kg oder 42 % überschritten worden waren.

Anstatt auf der Autobahn weiter nach Mailand, musste dieser Lkw-Fahrer zunächst einen Umweg zur Autobahnpolizei in Umkirch einlegen, um den geladenen Messestand auf ein größeres Ersatzfahrzeug umzuladen. Da sich auch Ordnungswidrigkeiten nicht lohnen sollen, wurde nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung nach Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldstelle hinsichtlich der Gewinn- u. Vermögensabschöpfung ein Kostensatz beim Transportunternehmer von insgesamt 1.200,– € einen Verfallsbescheid berechnet und vom Transportunternehmer erhoben.

(Quelle: PD Freiburg)

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