Kreis Emmendingen, Waldkirch: Polizeibericht vom 12.12.2013

Bereich Emmendingen

Teningen, Köndringen, Malterdingen,

Schafe ausgebüxt

Offensichtlich bereits seit Dienstag dieser Woche haben sich Schafe ihrer Gefangenschaft entledigt und erfreuen sich ihrer neu gewonnenen Freiheit. Gemeldet wurden der Polizei immer neue Aufenthaltsorte der Tiere, so am Mittwochnachmittag als sie in einem Garten in Teningen standen. Einfangen lassen wollten sich die Tier schon mal gar nicht – mit dem aufziehenden Nebel und im Schutze der Dunkelheit waren sie dann auch bald wieder verschwunden.

Da die Schafe auch in der der Nähe der B3 gesehen wurden, veranlasste die Polizei, dass Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich über den Verkehrswarnfunk zur besonderen Vorsicht ermahnt wurden. Auch am Donnerstagmorgen hielten die Tiere, welche jetzt auf einer Wiese zwischen Köndringen und Malterdingen erneut gesichtet wurden, die Polizei weiterhin auf Trapp.

Bis jetztkonnten die Tiere weder eingefangen werden, noch steht fest wem sie überhaupt gehören. Bei den braunen Schafen könnte es sich um sogenannte „Kamerun-Schafe“ handeln. Hinweise zum Halter bzw. Besitzer der Schafe bitte an das Polizeirevier Emmendingen, Tel. 07641/582-0.

Bereich Waldkirch

Waldkirch,

Winterroller?

Im morgendlichen Berufsverkehr bekam eine junge Motorrollerfahrerin am eigenen Leib zu spüren, weshalb die Winterreifenpflicht bei widrigen Straßenverhältnissen auch für motorisierte Zweiräder gilt. Die junge Rollerfahrerin befuhr am Mittwoch auf Sommerreifen eine Straße, auf der es stellenweise spiegelglatt war.

Es kam wie es kommen musste: Sie stürzte zu Boden und zog sich Verletzungen zu. Der Sturzhelm verhinderte vermutlich Schlimmeres. Den Sachschaden am Motorroller schätzt die Polizei als verhältnismäßig gering ein.

Die Polizei klärt auf: Wenn es die Straßenverhältnisse erfordern, darf man ausschließlich mit Kraftfahrzeugen (hierzu gehören auch Motorroller) mit entsprechender Bereifung fahren. Sollte beispielsweise ein Roller nicht mit solcher Bereifung ausgestattet sein, muss nötigenfalls auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichtet werden.

Der Bußgeldkatalog sieht übrigens bereits für Verstöße ohne Verkehrsunfall ein Bußgeld von 40 € vor.

Denzlingen,

Berauscht

Im Rahmen einer stationären Kontrollstelle stoppte die Polizei am Mittwochnachmittag einen jungen Autofahrer. Schnell fiel den Beamten auf, dass der junge Mann unter aktuellem Drogeneinfluss stehen dürfte. Ein Drogenvortest auf THC (= Wirkstoff von Cannabis) bestätigte den Anfangsverdacht der Beamten. Weitere Recherchen ergaben, dass der Autofahrer aus Waldkirch bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Die Strafanzeige, die nun der Staatsanwaltschaft und auch der Führerscheinstelle vorgelegt wird, lautet nun mindestens auf zwei Delikte. Die Weiterfahrt wurde dem nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Drogeneinwirkung beschuldigten Mann selbstverständlich verboten.

(Quelle: PD Emmendingen)

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