Emmendingen: Illegale Facebook- Party am Köndringer Baggersee abgesagt

Facebookparty rechtzeitig gestoppt

3.7.2012 – Teningen/Köndringen: Am Baggersee wollten Jugendliche eine Facebook Party starten

Partys waren bei Jugendlichen schon immer angesagt – seit jedoch über fb die Aufrufe zu solchen Aktionen gestartet werden, sind schnell Dimensionen von Teilnehmern erreicht, die zu gefährlichen und auch lebensbedrohlichen Sitationen führen können.

In den meisten Fällen, wurde keine Genehmigung eingeholt und viele Kommunen haben sogar ausdrückliche Verbote ausgesprochen.

Aus gutem Grund sind diese Genehmigungen erforderlich. Sie sollen für Sicherheitsstandards sorgen die zum Schutz der Besucher bei größeren Ansammlungen lebensrettend sein können.

So kann bei nicht organisierten Fluchtwegen z.B. bei einer Massenpanik wie die jüngste Vergangenheit zeigte, Schlimmes passieren.

Wenn – wie bei der beabsichtigten Party in Backnang – auch noch mit einem ge-fake-ten „User-Namen“ zur Party aufrufen wird, ist es für die ermittelnden Behörden nicht ganz so einfach wie am  letzten Freitag in Teningen im Kreis Emmendingen.

Dort hatten Jugendliche zu einer fb Party am „Köndringer Baggersee“ aufgerufen und es gab schon viele Teilnehmer- Zusagen

Glücklicherweise wurden die Vertreter der Gemeinde schon früh von der Polizei über die Aktion informiert und reagierten entsprechend. Zusammen mit den Jugendlichen konnte erreicht werden, dass die Party noch rechtzeitig „ins Wasser fiel“ und erst gar keine  Teilnehmer am  „Köndringer Baggersee“ eintrafen.

Die Polizei weist darauf hin, dass sie bei solchen Aktionen in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden steht –  wie in diesem aktuellen Fall mit der Gemeinde Teningen – und man gemeinsam Sorge trägt, dass Sicherheit und Ordnung in vollem Umfang gewährleistet werden.

Wer an solchen illegalen Veranstaltungen -trotz Verbot- teilnimmt oder gar direkt beteiligt ist, muss mit Platzverweis und empfindlichen Bußgeldern rechnen. Auch die Kosten für die Wiederherstellung der Örtlichkeit können den Teilnehmern und Initiatoren auferlegt werden.

Neben den rechtlichen Konsequenzen kann das „Partyvergnügen“ auch schnell durch lange Wartezeiten bei polizeilichen Kontrollen abgelöst werden. Die unorganisierten Vorbereitungen, fehlende Getränke, mangelhafte oder nicht vorhandene sanitäre Anlagen, beschwerliche Fußwege und verärgerte Nachbarn können den Spass zusätzlich trüben.

Mit etwas gutem Willen finden sich auch bessere Ideen für ein spaßiges Wochenende, als sich von den Eltern bei der Polizei abholen zu lassen.

Wer zu nicht genehmigten Partys über das Internet aufruft, kann als Verantwortlicher zudem mit heftigen Gebührenbescheiden rechnen, da Ihnen – wie der Fall in Backnang zeigt – die erheblichen Kosten für den Polizeieinsatz Auferlegt werden können.

(Redaktion Regiorebellen)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein